154.8 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. 1 U 32/31, Christoph Höflmayr)
Materialitätstyp:
- Durchschlag
1 U 32/315
Beschluß.
In der hg. Strafsache 1 U 32/31 Karl Kraus gegen Dr.Oskar Pollak wegen § 24 Pressgesetz ist die dem Beschuldig-ten zuzustellende Urteilsausfertigung mit der Postrelation„auf unbestimmte Zeit verreist“ rückgelangt.
Hievon werden Sie mit der Aufforderung verständigt, die Rück-kehr des Beschuldigten anher bekanntzugeben, worauf ihm das Urteil zugestellt werden wird.
Wien, am 27./2. 1931:Kahlert
B.v. 27./2.1931 1 U 32/31/5Herrn Rechtsanwalt Dr.Oskar Samek Wien I.,Schottenring 14
Kraus – Arb Ztg. IX2. MRZ. 1931