158.16 Brief RA Botho Laserstein an die Generalintendanz der Preußischen Staatstheater

Materialitätstyp:

  • Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen
  • Durchschlag mit handschriftlichen Annotationen

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, schwarze Tinte
  • Botho Laserstein, schwarze Tinte

Sender

Botho Laserstein
Landsberger Allee
Berlin
Datum: 8. Juni 1931
Diktiersigle: Sk.

Empfänger

An: die Generalintendanz des Staatstheaters
Oberwallstrasse 22
Berlin W
Seite von 2

Abschrift.

In Sachen Kraus gegen Fiskus habe ich Ihr freundliches Schrei-ben vom 23. Mai 1931 meinem Mandanten weiter gegeben. Unterausdrücklicher Aufrechterhaltung seines Rechtsstandpunktes willich abwarten, wie die Unterredung zwischen Herrn Kraus und Herrn Generalintendanten Tietjen verläuft.

Hochachtungsvollgez. Dr. Laserstein Rechtsanwalt.

Sehr geehrter Herr Kollege!

Herr Kraus hat ihre freundliche Mitteilung vom 8./6 erhalten, aus der hervorgeht, dass sie das Schreiben der Generalintendanz vom 23.V. erst am 8/6 beantwortet haben.Das Datum 23. Mai erfahren wir jetzt erst; In den zuerst eingesendeten Abschrift des Briefes der Generalintendanz war überhaupt kein Datum enthalten. Herr K. hat am 28. Maiknapp vor seiner Abreise von Ihnen telephonisch erfahren, dass dieses Schreiben kurz vorher eingelangt sei und sie haben den Wunsch geäußert, es sogleich,das wäre also knapp nach dem 28./5 zu beantworten. Die Unterredung mit der Generalintendanz, die an neutralem Ort geplant war,konnte infolge seiner Verhinderung mit letzter dann doch nicht stattfinden müssen es und mit Herrn Bronsgeest, der der Unterredung beiwohnen sollte, von beidenTeilen vereinbart, die auf Klärung, die der Herr G.I. erbeten hatte, einer schriftlichen Darstellung der Vorfälle, die an Herrn Bronsgeest zu leiten sei, vorzuenthalten.Sowohl die etwaige Verzögerung Mitteilung des Schreibens der G. Ianz (das immerhin vielleicht erst am 28./5 eingelangt ist), wie die bestenfalls verzögerte Absendung derAntwort konnte einige Verwirrung stiften, gewiss in dem Falle, dass die schriftliche Darstellung bereits abgegangen sei, die sich unter anderem auf dieses Antwortschreiben schon bezog.Aber auch jetzt, wo die I.anz die irrige Ansicht gewinnen könnte, dass Herr K. zum ursprünglichen einer Unterredung zurück kehren wollte, so dass etwa stattder schriftlichen Darstellung zunächst bloß ihre Antwort in Händen hat. Die bloß bald einlangende Antwort wird Darstellung wird ja darüber Klarheit schaffen.Jedenfalls möchte sie aber Herr K. dringend bitten, Zukunft, wenn ein Anwalt sich aus irgendwelchen Gründen so sehr verzögert, vorher nachzufragen,ob sich an der Sachlage nicht inzwischen etwas geändert hat.

Außerdem möchte ich Sie bitten, freundlichst Nachricht geben zu lassen, wie die Angelegenheit des „Abend‚ (Vorwärts)“steht, der ja wie Berichtigung, wie sie inzwischen erfahren haben, damals, also wohl knapp vor Pfingsten gebracht hat, und ob es nicht möglich sei,diese Berichtigung, die einen dreisten Zusatz enthalten soll, ehestens zu bringen an uns gelangen zu lassen.Schließlich erbitte ich ihre freundliche Nachricht, ob die Volksbühne ihrer Verpflichtung nachgekommen ist.

Mit bestem Dank und Empfehlung des Herrn K. in k. H.