162.7 Protokoll der Zeugenvernehmung Herta Groppers

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 1. Juli 1932
Seite von 1

Herta Gropper, 1.7.1932

Ich bleibe dabei, keine falsche gerichtliche Zeugenaussage abgelegtzu haben. Ohne in die vom Anzeiger behaupteten Einzelheiten einzu-gehen, bemerke ich Folgendes:

Ich bin am kritischen Abend bei der Vorlesung des HerrnKraus in einer der rückwärtigen Reihen gesessen und habe ichwährend des Vortrages hauptsächlich diejenigen Stellen mitgeschrie-ben, die meiner Ansicht nach auf Herrn Pisk gemünzt waren. Ichhielt damals das Papier auf dem ich schrieb, auf meinem Schoss,vielleicht hatte ich dabei eine Ledertasche als Unterlage und wares während ich schrieb, ziemlich dunkel. Ich habe hauptsächlichdem Sinne nach stenographiert und glaube nicht, dass mir dabeiein Irrtum unterlaufen ist. Ich verweise auch darauf, dass sinnge-mäss meine Aufzeichnungen laut Tabelle mit der Aufzeichnung desHerrn Löwy und der Aufzeichnung Karl Kraus im Allgemeinen überein-stimmt, mit Ausnahme des Punktes 9 (Anmerkung „das gegen michwirkende Schlieferl“). Den Ausdruck „kümmerlicher Schönbergschüler“glaube ich gehört zu haben, denn ich kann mich erinnern, dass ich,als ich nach dem Vortrag mit Herrn Pisk und anderen Leuten imKaffeehaus zusammentraf, ich ihn mit den Worten „kümmerlicherSchönbergschüler “ begrüsste. Auch kann ich mich genau erinnern,(Punkt 9), dass gegen Schluss des Vortrages das Wort „Schlieferl“noch einmal gefallen ist und hatte es unzweideutig Bezug aufDr. Pisk. Ich habe meine Aussage bei Gericht nach bestem Wissenund Gewissen abgelegt und habe gegen Herrn Kraus nicht das Geringsteeinzuwenden. Ich lese „Die Fackel“ sehr gerne.