In dem von Paul Amadeus Pisk gegen Kraus angestrengten Ehrenbeleidigungsprozess (s. Akte 134) sagte unter anderen Herta Gropper aus, die Kraus’ Vorlesung angeblich mitstenographiert hatte. Sie war allerdings nicht mehr im Besitz der Originalmitschrift und ihre Aussagen wichen deutlich vom Stenogramm des Zeugen Fritz Löwy ab. Kraus war sich sicher: „Die Angaben der Zeugin sind falsch und können nur falsch sein“ (162.1). Er zeigte Gropper also wegen falscher Zeugenaussage an. Der zuständige staatsanwaltschaftliche Referent wollte sich die Sache leicht machen und mit der Begründung, dass sich hier Aussagen gegenüber stünden, die Strafanzeige zurücklegen. Samek konnte allerdings mitteilen, dass der Chef der Staatsanwaltschaft, Dr. Pannek, der Kraus’ Werk kannte und offenbar schätzte, dies nicht billige: Kraus und Gropper wurden beide einvernommen, das Verfahren dann allerdings eingestellt, da die Gründe für eine strafgerichtliche Verfolgung nicht ausreichend waren.
18. Juni 1931
11. Januar 1932
2. Februar 1932
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
162.4 Zeugenvernehmung Karl Kraus
9. Februar 1932
162.5 Brief Samek an Rolf Nürnberg
23. Mai 1932
162.6 Brief Rolf Nürnberg an Samek
6. Juni 1932
162.7 Protokoll der Zeugenvernehmung Herta Groppers
1. Juli 1932
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
21. September 1932
162.9 Ladung des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. 21 f Vr 642/32, Ludwig Schrott)
13. Oktober 1932
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
162.10 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. 21 f Vr 325/32, Franz Handler)
19. Oktober 1932