173.30 Brief Universal-Edition an Verlag Die Fackel

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Sender

Universal Edition
Wien
Datum: 24. März 1932
Diktiersigle: Hei/Fi

Empfänger

An: den | Verlag der „Fackel“
Hintere Zollamtsstraße
Wien
Seite von 3

Sehr geehrte Herren!

Wir bestätigen Ihr Schreiben vom 21. März, auf daswir folgendes mitteilen:

Was zunächst Ihre Ausführungen bezüglich Aufnahmeder Klausel in die Verträge mit den Bühnen anlangt, derKlausel nämlich, wonach Änderungen in Text und Musik ohneEinverständnis des Herrn Kraus nicht gemacht werden dürfen,so sind wir nach wie vor der Ansicht, dass die Unzukömmlich-keiten in Prag und in Essen auch bei ausdrücklicher Aufnahmedieser Klausel sich ereignet hätten, weil der Schutz dieserKlausel in keiner Weise über den durch den Kartellvertraggegebenen Schutz hinausgeht und weil Eigenwilligkeiten,wie die, die Herr Dörner sich erlaubt hat oder Übergriffe,wie sie die Essener Bühne trotz der ausführlichen, sehrzur Zufriedenheit des Herrn Kraus ausgefallen Unterredungin Berlin gewagt hat, sich im Theaterbetrieb nicht durchVerträge und durch noch so strenge Klauseln ganz aus derWelt schaffen lassen. Wir dürfen daran erinnern, dass indem von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21. März zitierten Fallder Berliner Krolloper die blosse Drohung mit dem Kartell-vertrag genügt hat, um das Attentat abzuwehren. Der Schutzhat sich also durchaus als ausreichend erwiesen, soweitüberhaupt ein solcher Schutz eben juristisch und vertrags-

dessen nach Essen mitgeteilt habe, dass in allen Fällenvon Abweichungen das Textbuch, nicht der Klavierauszug,gelte. Wir haben überdies heute nach Essen geschriebenund die Zusendung eines in Wien auskorrigierten Auszugesavisiert, damit eventuell doch noch vorhandene Abweichungenkorrigiert werden können.

Was die Frage anlangt, ob Dr. Heinsheimer denArtikel von Költzsch mit den Fussnoten vor der Zusammenkunftmit Herrn Kraus gelesen habe, so ist sie selbstverständlichzu verneinen. Er hatte das Heft des „Scheinwerfer“, welchesihm als Autorenexemplar am 5. März zuging, nur durchgeflogenund dabei eben das Bild, von dem die Rede war, gesehen.

Was nun die Frage einer Wiedergutmachung der inEssen und Prag entstandenen Schäden anlangt, so wurdebereits gestern, am 23. März, an beide Bühnen mit äusserstemNachdruck geschrieben und eine sofortige Erklärung über dievollkommene Wiederherstellung des Originals verlangt. Sollteeine befriedigende Erklärung nicht erfolgen, so werden wirmit Herrn Dr. Samek über die Möglichkeiten zu weiterenSchritten gegen diese Bühnen uns verständigen.

Wir hoffen damit, sämtliche Punkte IhresSchreibens in vollkommen einwandfreier und eindeutiger

Weise erledigt zu haben. Damit entfällt zugleich auch dieVoraussetzung, unter der Sie uns eine sofortige Auflösungunseres Vertrages angeboten haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung