174.7 Anmeldung der Berufung
Materialitätstyp:
- Durchschlag
12. März 1932.Dr.S/Fa.G.Z. 5 U 87/32
An dasStrafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3.durch:
Beschuldigter: Hans Tabarelli, verantwortlicherRedakteur des „Neuen Wiener Journal“ WienI., Biberstrasse Nr. 5,
wegen Ehrenbeleidigungbegangen durch die Presse
1 fach
Gegen das Urteil vom 9. März 1932 G.Z. 5 U87/32 ergreife ich die Berufung wegen vorliegender Nichtig-keitsgründe und wegen des Ausspruches über die Nebenstrafe;nämlich, der Abweisung des Antrages auf Verfall der Zeitungs-nummer mit dem inkriminierten Artikel und ersuche um Zustellungeiner Urteilsausfertigung an meinen Anwalt Dr. Oskar Samek zum Zwecke der Ausführung der Berufung.
Karl Kraus.Neues Wr. Journal