176.24 Brief RA Otto Elias an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • Otto Elias,

Sender

Dr.jur. Elias
Hansastraße 50
Dortmund
Datum: den 27. Juni 1932
Diktiersigle: S./I.

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek
Schottenring 14
Wien I
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

In Sachen Kraus gegen Schulz-Dornburg schreibt mir ein Essener Kollege nunmehr, dass der Beigeordnete Richter als Dezernent fürTheater und Kunst der Stadt Essen kraft besonderer Delegation ver-tretungs[¿¿¿]berechtigt ist, innerhalb seines Dezernats selbständig fürdie Stadt Essen abzuschliessen. Der Kollege hat zwar das Statut,auf dem die Befugnis beruht, selbst noch nicht einsehen können, be-tont aber, dass seine Nachricht authentisch ist. Darnach könnte aller-dings in Berlin gegen Essen geklagt werden. Es könnte auch die Klagein Essen versuchsweise eingereicht werden. Nur wäre dann mit der – al-lerdings recht entfernten! – Möglichkeit immer zu rechnen, dass dieGegenseite die Einrede der Unzuständigkeit von Essen erhebt, worauf-hin die Verweisung des Prozesses nach Berlin dann ja wohl erfolgenmüsste.

Inzwischen ist die Angelegenheit aber insofern in ein neuesStadium getreten, als der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Essen in der Strafsache gegen Schulz-Dornburg 28 J 2377/32 Folgendes mirmitteilt:

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Be-schuldigten vermag ich nicht anzuerkennen. Es muss Ihnen über-lassen bleiben, sofern Sie sich davon Erfolg versprechen, denWeg der Privatklage zu beschreiten“.

Ich hatte mit dieser Möglichkeit praktisch nicht rechnen zu sollenvermeint, weil ein besonders erhebliches Interesse an der Verfolgungderartiger Angelegenheiten durch den öffentlichen Ankläger nicht zuverneinen ist. Auf der anderen Seite wird man aber gegen die Anklageauch vielleicht einwenden wollen, dass der Staat in seiner heutigengeldlichen Notlage wieder solches Interesse nicht besonders habe.

Damit die – bloss vierzehntägige – Frist nicht verabsäumtwerde, habe ich sofort gemäss Anlage mich an die Staatsanwaltschaftgewandt. Ich erbitte nun Ihre weiteren Anweisungen.

Vor allem auch darüber, wie es eventuell mit der Privatklageund mit einer Zivilklage gehalten werden soll.

Mit collegialer Hochachtung!Elias Rechtsanwalt.