176.23 Brief Samek an RA Otto Elias

Materialitätstyp:

  • Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, Bleistift

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 14. Juni 1932
Betreff: Kraus – Essener städtische | Bühnen
Diktiersigle: Dr.S/Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Otto Elias, | Rechtsanwalt
Hansastrasse Nr. 50
Dortmund
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Herr Kraus lässt Ihnen für das Schreiben vom 11. Juni herzlichst danken. Die Zivilklage dürfte solcheSchwierigkeiten haben, dass es offenbar besser ist, von ihrabzusehen. Bei der Lösung des Vertragsverhältnisses mit derUniversal-Edition A.G. wurde eine Rückübertragung oder Ab-tretung der Rechte dieser Firma und ihren Vereinbarungen mitden Bühnen nicht vorgenommen und müsste erst nachträglich er-wirkt werden.

Was die eigenmächtige Absetzung des Stückes vom Spielplan betrifft, so wäre dagegen eine Sicherung inden „allgemeinen Bestimmungen für den Geschäftsverkehr“ vor-handen, die im § 14 des Vertrages ausdrücklich als wesent-licher Bestandteil der Vereinbarung erklärt wird. In diesenBestimmungen ist ausdrücklich enthalten, wann ein Stück vomSpielplan abgesetzt werden darf. Obwohl ich also glaube, dassHerr Kraus sich schwerlich zum Zivilprozess entschliessenwird, so möchte ich Sie doch bitten, mir bekanntzugeben, obder Beigeordnete in Essen durch besondere Anweisung alleinzur Unterschrift derartiger Verträge berechtigt wurde.

Ich nehme an, dass Sie unterdessen die Straf-anzeige bereits erstattet haben und dass Sie mit mir der An-

sicht sind, dass die Berufung auf § 9, Absatz 2 des Reichs-gesetzes widersinnig ist und dass keinesfalls diese Gesetzes-stelle so einschneidende Veränderungen des Werkes deckenkann.

Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialerHochachtung

Betr. KrausEssener städtischeBühnen exp. 14.6.1932.