176.22 Brief RA Otto Elias an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

Dr.jur. Elias
Hansastraße 50
Dortmund
Datum: den 13. Juni 1932
Diktiersigle: I.

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek
Schottenring 14
Wien I
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

In Sachen des Herrn Karl Kraus gegen Städt. Bühnen Essen kreuzten unsere Briefe vom 10. und 11.6. einander. So brauche ichmeinen Darlegungen wohl nur nachzutragen:

Wenn dem Beigeordneten nicht, auf Antrag des Magistrats, zufolgeBeschlusses der Essener Stadtverordneten-Versammlung, die besondereVertretungs-Befugnis zum selbständigen Abschluss derartiger Ver-träge zuerkannt wurde – was, wie gesagt, feststellbar sein würde –:dann ist der Vertrag rechtsunwirksam, gleichviel ob er teils er-füllt wurde oder nicht; nur das sogenannte negative Vertragsinteres-se bliebe, unter Umständen wenigstens, eintreibbar. Vielleichtwäre auch etwas über den Umweg der persönlichen Inanspruchnahmedes Beigeordneten – als falsus procurator – praktisch erreichbar.

Dagegen können die sogenannten konkludenten Handlungen nachunserem Recht hier nicht herangezogen werden: Der Vertrag bedarfder Schriftlichkeit – die an sich vorliegt –, und zu ihr gehörenzwei Unterschriften.

Der Strafantrag ist selbstverständlich sofort – auchmit gegen unbekannt – gestellt und begründet worden.Indem ich um Empfehlung an Herrn Karl Kraus höflichst bitte, binich,

mit collegialer HochachtungElias Rechtsanwalt.

KrausEssener städt. Bühnen 15. JUNI 1932