185.6 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat Standhartinger)
Materialitätstyp:
- Typoskript
2 U 588/33
Beschluss:
In der Strafsache Karl Kraus gegen AlfredKinast wegen Ehrenbeleidigung durch die Pressewerden Sie verständigt, dass die Vernehmung des BeschuldigtenAlfred Kinast stattgefunden hat und dass der Beschuldigtefolgendes angegeben hat:
„Ich war damals verantwortlicher Schriftleiter,habe den mir vorgewiesenen inkriminierten Aufsatz wederverfasst, noch in Kenntnis des Inhaltes zum Druckebefördert. Ich weiss auch nicht, wer der Verfasser ist.“
Strafbezirksgericht I in Wien II., Schiffamtsgasse 1 Abt. 2, am 13.9.33.[Unterschrift]
Kal. 10.10.2 U 588/33 B.v. 13.9.33.
Herrn Dr. Oskar SamekRA.Wien 14., Reindorfgasse
Kraus – Öst. Abendblatt I19. SEP. 1933