185.6 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat Standhartinger)

Materialitätstyp:

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Datum: 13. September 1933
Seite von 2

2 U 588/33

Beschluss:

In der Strafsache Karl Kraus gegen AlfredKinast wegen Ehrenbeleidigung durch die Pressewerden Sie verständigt, dass die Vernehmung des BeschuldigtenAlfred Kinast stattgefunden hat und dass der Beschuldigtefolgendes angegeben hat:

„Ich war damals verantwortlicher Schriftleiter,habe den mir vorgewiesenen inkriminierten Aufsatz wederverfasst, noch in Kenntnis des Inhaltes zum Druckebefördert. Ich weiss auch nicht, wer der Verfasser ist.“

Strafbezirksgericht I in Wien II., Schiffamtsgasse 1 Abt. 2, am 13.9.33.[Unterschrift]

Kal. 10.10.2 U 588/33 B.v. 13.9.33.

Herrn Dr. Oskar SamekRA.Wien 14., Reindorfgasse

KrausÖst. Abendblatt I19. SEP. 1933