Das Österreichische Abendblatt behauptete in einem Artikel, die Fackel werde eingestellt: „Damit verschwindet eines der übelsten Pressprodukte Wiens aus dem öffentlichen Leben“ (185.1). Da der folgende Artikel, der die Geschichte der Fackel erzählte, eine „Unzahl“ von schweren Beleidigungen enthielt, beantragten Kraus und Samek eine Hausdurchsuchung der Redaktion des Abendblattes, um den Täter zu eruieren. Etwa zwei Wochen später folgte ein weiterer beleidigender Artikel, der Kraus als „nicht ganz reinrassigen Wiener Bolschewiken“ und „berüchtigten Wiener Kretzerich“ verunglimpfte (185.3). Auch in diesem Fall beantragten Samek und Kraus eine Hausdurchsuchung – Samek sollte dieser beigezogen werden, um die Täter auch tatsächlich ausfindig zu machen. Da der befragte verantwortliche Redakteur, Alfred Kinast, angab, er kenne den Autor nicht, wurden die Voruntersuchungen damit beendet. Kraus erhob also Privatklage gegen Alfred Kinast, wobei er insbesondere den Verfall der inkriminierten Zeitungsnummer beantragte. Kinast wurde Mitte November 1933 der Übertretung nach §30 Pressegesetz für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 200 Schilling verurteilt. Die Zeitungsnummer, die den beleidigenden Artikel enthielt wurde für verfallen erklärt. Eine Verurteilung wegen Beleidigung nach § 488 oder § 491 war nicht möglich, da der Verfasser des Artikels nicht eruiert werden konnte.
185.1 Antrag auf Vorerhebungen und Vornahme einer Hausdurchsuchung (Strafbezirksgericht I Wien)
8. August 1933
185.2 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat Standhartinger)
9. August 1933
185.3 Antrag auf Vorerhebungen und Vornahme einer Hausdurchsuchung (Strafbezirksgericht I Wien)
22. August 1933
18. August 1933
185.5 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat Standhartinger)
21. August 1933
185.6 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat Standhartinger)
13. September 1933
2. Oktober 1933
7. Oktober 1933
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
185.9 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Landesgerichtsrat sStandhartinger)
19. Oktober 1933
13. November 1933
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
16. November 1933
185.12 Antrag auf Kostenbestimmung
5. Januar 1934
185.13 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Rudolf Kunze)
11. Januar 1934
185.14 Äußerung zum Gnadengesuch des Angeklagten
22. Januar 1934
185.15 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 588/33, Rudolf Kunze)
23. Februar 1934
185.16 Brief Samek an RA Ludwig Draxler
26. Februar 1934
185.16 Originalmappe Oskar Samek – Akt 185, mit aufgeklebtem Empfangsabschnitt
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben