185.4 Ergänzung des Antrages auf Vorerhebungen und Vornahme einer Hausdurchsuchung (Strafbezirksgericht I Wien)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 18. August 1933
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

18. August 1933.Dr.S/Fa.G.Z. 2 U 588/33

An dasStrafbezirksgericht I als PressegerichtWien.

Privatankläger: Karl Kraus, Herausgeber der Zeit-schrift ‚Die Fackel‘, Wien III., Hin-tere Zollamtsstrasse Nr. 3,durch:

Beschuldigter: Alfred Kinast, verantwortlicherRedakteur der Zeitung OesterreichischesAbendblatt, wohnhaft in Wien XV., März-strasse Nr. 32, Schriftleitung und Ver-waltung dieser Zeitung, Wien IX.,Canisiusgasse Nr. 8–10 und weitere un-bekannte Täter,wegen Ehrenbeleidigungbegangen durch die Presse 1 fach

Ergänzung des Antrages auf Vorerhebungen und Vornahme einerHausdurchsuchung.

In dem ersten Antrag wurde übersehen, zubitten, dass mein Anwalt bei der Vornahme der Hausdurch-suchung zugezogen werde. Mein Anwalt hat unterdessenbei der gerichtlichen Presspolizei vorgesprochen unddurchgesetzt, dass mit der Vornahme der Hausdurchsuchungauf die Ergänzung des Beschlusses gewartet wird, dass erder Hausdurchsuchung zuzuziehen sei.

Ich stelle daher dieBitte,den Beschluss vom 9. August 1933 dahin zu ergänzen, dassbei der Vornahme der Hausdurchsuchung mein Anwalt Dr.Oskar Samek, Wien XIV., Reindorfgasse Nr. 18 zuzu-ziehen ist.

Karl Kraus.

Krausöst. Abendblatt