186.3 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U 614/33, Landesgerichtsrat […] Standhartinger)
Materialitätstyp:
- Typoskript
2 U 614/33
Beschluss:
In der hg. Strafsache Karl Kraus, Herausgeberder Zeitschrift „Die Fackel“ Wien 3., HintereZollamtsstr. 3,vertreten durch Dr. Oskar Samek, RA. Wien 14.,Reindorfg. 18,gegen Willi Marx, verantwortlicher Redakteurder Zeitung „Oesterreichisches Abendblatt“ Wien 9.,Canisiusgasse 8–10, und unbekannte Täterwegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre,wird gemäss §§ 139, 143 und 452 StPO. die Vor-nahme der Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmedes etwa verbindlichen Manuskriptes betreffend denin der Zeitung „Oesterreichisches Abendblatt“vom 21. August 1933, Folge 113, auf Seite 7 er-schienenen Artikel „Von Abend zu Abend“ wegender Stelle „Des berüchtigten Wiener Kretzerich“angeordnet, weil das bezeichnete Manuskript fürdie Strafsache von Bedeutung ist.
Die Hausdurchsuchung ist in der Schrift-leitung des „Oesterreichischen Abendblattes“und in der Universitätsbuchdruckerei Rudolf Hanel,Wien 9., Canisiusgasse 8–10, vorzunehmen.
Um eheste Vornahme dieser Amtshandlung wirddie Polizeidirektion Wien, gerichtliche Presse-polizei unter Anschluss von 3 Beschlussausfertigungen
und eines Exemplares der beanständeten Zeitung,welches rückgemittelt werden wolle, ersucht.
Der Vertreter des Privatanklägers, Herr Dr.Oskar Samek, wolle vom Termin der Amtshandlungzwecks Intervention verständigt werden.
Strafbezirksgericht I in WienII., Schiffamtsgasse 1 Abt. 2, am 22.8.33.
[Unterschrift]
HerrnDr. Oskar Samek RA. Wien
Kraus – Öst. Abendblatt II.24. AUG. 1933