193.61 Brief Samek an RA Johann Turnovsky

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Reindorfgasse
XIV., Penzing
Datum: 14. Dezember 1935
Betreff: Kraus – Sozialdemokrat
Diktiersigle: Dr.Sa/Ma.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Johann Turnovsky, | Advokat
Vodickova 33
Prag
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Mit bestem Dank auch von Seite des Herrn K. bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres freundlichen Schreibensvom 11. Dezember 1935, mit den beigeschlossenen Entwürfen derPresseklage gegen Dr. Strauss und der Ehrenbeleidigungsklagegegen Dr. Schwelb. Ich sende Ihnen je ein Exemplar dieser Ent-würfe mit den mit roter Tinte vermerkten Verbesserungswünschendes Herrn K. zurück.

In der Presseklage gegen Dr. Strauss möchteHerr K. die Worte „lächerlich zu machen“ eliminiert wissen, wennsie nicht in Anlehnung an den Gesetzestext unbedingt erforderlichsind, auch meint er, dass man nicht mit Recht diese Ehrenbelei-digungen als Tatsachenbehauptungen bezeichnen könne, sondern alsSchmähungen und überlässt es Ihnen, wenn es nicht der gesetzli-chen Formulierung widerspricht, den Satz zu ändern, in derEhrenbeleidigungsklage gegen Dr. Schwelb habe ich eine solcheAenderung selbst vorgenommen, die jedoch nur als Vorschlag auf-zufassen ist, und ich bitte Sie, falls gegen meine Textierungirgend ein Bedenken besteht, die Aenderung anders zu fassen.

Herr K. gibt Ihnen auch zu bedenken, ob mitder Einbringung der Klage gegen Dr. Strauss, bei welcher man ja

einen ähnlichen Beweisantrag zu erwarten hat wie bei der erstenKlage, nicht zugewartet werden soll, bis die Entscheidung überden Delegierungsantrag herausgekommen ist, da er die Absichthat, falls der absurde Beweisantrag mit der Vorlesung vonca. 2000 Seiten seiner Werke nicht zurückgewiesen wird, dieKlage mit einer entsprechenden Begründung zurückzuziehen unddie Ungeheuerlichkeit des Falles vor das eigene und geeigneteForum zu bringen. Sollte allerdings vor Ablauf der subjektivenVerjährungszeit die Entscheidung des Obergerichtes noch nichterflossen oder noch nicht rechtskräftig sein, so müsste man wohldie zweite Klage einbringen und sie dann auch zurückziehen.Allerdings wird dieser Plan des Herrn K. noch einer genauen Be-sprechung bedürfen, die jedoch erst nach der Entscheidung überden Delegierungsantrag vorgenommen werden kann. Für den Prozessgegen Dr. Schwelb fürchte ich ja die Möglichkeit eines solchenVerschleppungsmanövers und dessen Duldung weniger, ich wäreIhnen aber sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre Ansicht darübermitteilten.

Indem ich Ihnen die herzlichsten Grüsse desHerrn K. übermittle und Sie auch selbst bestens grüsse, bin ich

mit vorzüglicher kollegialer HochachtungIhr ergebener

2 Beilagen.