196.110 Brief RA Felix Gallia an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr. FELIX GALLIAMASARYKSTRASSE 25/27
BRÜNN
Empfänger
An: Wohlgeboren Herrn | Dr. Oskar Samek, | RechtsanwaltReindorfgasse 18
Wien XIV.
Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich bestätige Ihr gesch. Schreiben vom 15. d.M. Ihre Feststellung, dass im Gesetz nicht vorgesehen ist, was füreine prozessuale Lage eintritt, wenn der Verwandte des Klägers,der nach dessen Tod erklärt hatte, das Verfahren fortzusetzen,stirbt, ist vollkommen richtig. Ich habe in der Literatur bisherüber diese Spezialfrage nichts finden können.
Meine Meinung ist die, dass im Falle des Todesdes antragstellenden Verwandten, an dessen Stelle jene andernPersonen treten können, die im zweiten Absatz des § 15 ange-führt sind und denen beim Tode des ursprünglichen Klägers dasEintrittsrecht zustand. Trotzdem würde ich es für durchausempfehlenswert halten, im Namen etwa aller Geschwister des HerrnK. die Erklärung laut § 15 Abs. 3 abzugeben.
Ich übermittle Ihnen jedenfalls in der Anlageeinige čechische und deutsche Vollmachtsformulare. Gleichzeitigbitte ich Sie, mir in Ihrer Mitteilung darüber, wer also indie Prozesse eintreten wird, auch die genauen Adressen der ein-tretenden Personen zu nennen, ferner auch was für eine Staatsbür-gerschaft diese Personen haben. Die Beantwortung der letzternFrage interessiert mich aus sprachenrechtlichen Gründen.
Ich habe sehr bedauert, gestern keine Gelegenheitmehr gehabt zu haben, mit Ihnen ausführlich zu sprechen. Ich hätteso vieles über die letzten Tage des Herrn Kraus gern von Ihnen
erfahren, auch was mit seinem geistigen Nachlass geschehenwird, welches das Schicksal des Verlages sein wird u.ä. Viel-leicht könnten Sie mir gelegentlich ein paar Zeilen auchhierüber schreiben.
Mit den besten Empfehlungen und herzlichen Grüssenbin ich
Ihr ergebenerDr. Gallia
Beilagen
17. JUNI 1936Kraus – Diverses