Ein von Karl Kraus eingeschrieben aufgegebenes Widmungsexemplar der Unüberwindlichen war als unzustellbar an die Post zurückgekommen. Diese stellte das Buch jedoch nicht an den Absender zurück, sondern versteigerte es noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist um 6,02 Schilling. Kraus beschwerte sich: „Der Inhalt der Sendung war ein sehr wertvolles Buch mit handschriftlicher Widmung und wir müssen darauf bestehen, daß die Post den gesetzlich normierten Höchstbetrag für den Verlust ersetzt“ (64.1). Er legte Berufung gegen den ersten Bescheid ein und bekam 70 Schilling Schadensersatz.
64.1 Brief Verlag Die Fackel an Postamt I
1. Dezember 1926
12. Januar 1927
64.3 Beschwerde gegen den Bescheid vom 12. Januar 1927
31. Januar 1927
5. Februar 1927
64.4 Originalumschlag Oskar Samek – Akt 64
1. Dezember 1926
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
64.4 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 64
5. Februar 1927
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben