64.2 Bescheid der Postdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland an Samek (P.D.Zl. 4-11321/1926)

Schreiberhände:

  • Frieda Wacha, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Annotationen
Datum: 12. Januar 1927
Seite von 1

P.D.Zl. 4-11321/1926. Wien, am 12. Jänner 1927.

Anden Verlag „Die Fackel“ inWien, III.,

Zu Ihrem Schreiben vom 1. Dezember 1926 teilen wir IhnenFolgendes mit:

Die Einschreibsendung Nr. 7193 aus Wien 1 vom 21.XII.1925an Dr. Charles Schweitzer Paris V ist von Paris nach Wien I irrigzurückgeleitet worden. Eine Rückstellung der Sendung an den Absender konnte nicht erfolgen, da dieser entgegen Ihrer Behauptung, nach derübereinstimmenden Angabe der beteiligten Postdienststellen weder aufdem Umschlag noch im Innern der Sendung angegeben war. Die Sendungwurde daher als unanbringlich nach den für unanbringliche Sendungengeltenden Vorschriften an das Postlageramt gesendet. Vom Postlager-amte wurde der Inhalt der Sendung mangels jeder Angaben bezgl. desAbsenders, nach Ablauf der Lagerfrist versteigert.

Wir überweisen Ihnen daher unter einem den Versteigerungs-erlös von 6 S 02 g.

Ihren weiteren Ersatzansprüchen können wir keine Folgeleisten, da die Postanstalt gemäss Art. 50 des Weltpostvertrages vonStockholm, B.G.Bl. Nr. 329/25 nur für den Verlust einer Einschreib-sendung haftet.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen an die Generaldirektionfür die Post- und Telegraphenverwaltung in Wien I., die Berufung offen,die tarifmässig gestempelt (1 S 50 g für den ersten und 1 S fürjeden weiteren Bogen der Berufungsschrift sowie 20 g für jedenBeilagenbogen) binnen zwei Wochen, vom Tage nach der Zustellung diesesBescheides an gerechnet, bei uns einzubringen wäre.

Unterschrift

am 17. Jänner 1927zugestellt.