In einem Artikel des Fränkischen Kurier – „Prozeß um das Traumstück“ – wurden Stellen aus dem Stück aus dem Zusammenhang gerissen und mit vielen Auslassungen zitiert. Kraus wollte den Eindruck, der durch diese unvollständig zitierten Ausschnitte und die Behauptung „Es reihen sich Verse an, die so obszön sind, dass es unmöglich ist, sie im ‚Fränkischen Kurier‘ wiederzugeben“ entstand, berichtigt wissen. Der Fränkische Kurier verweigerte aber zunächst die Aufnahme der Berichtigung und debattierte die Kennzeichnung von Auslassungen und den Gebrauch des Wortes „anreihen“ in „Reichsdeutschland“. Schließlich wurde die Berichtigung veröffentlicht mit der Bemerkung, dass sie rein formaler Natur sei und die Leser sich so auch selbst ein Bild davon machen können „was alles die Presse unter Umständen auf Grund des § 11 des Preßgesetzes zu berichtigen gezwungen ist“ (123.6).
123.1 Brief Samek an Fränkischen Kurier (verantw. Schriftleiter)
24. April 1929
27. April 1929
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
18. Mai 1929
keine Orte
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123.3 Brief Fränkischer Kurier an Samek
4. Mai 1929
123.4 Brief Samek an Verlag des Fränkischen Kurier
18. Mai 1929
21. Mai 1929
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
18. Mai 1929
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123.6 Zeitungsartikel aus: Fränkischer Kurier, Nr. 148
30. Mai 1929
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123.6 Originalmappe Oskar Samek – Akt 123
24. April 1929
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