6.2 Privatanklage Karl Kraus gegen Reichspost wegen Verweigerung einer Berichtigung (§ 23 Pr. G.)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 4. April 1923
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

An das Strafbezirksgericht IWien.

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien,III. Hintere Zollamtsstraße 3

durch:

Vollmacht ausgewiesen zu U I 2/23

Beschuldigter: Karl Schiffleitner, verant-wortlicher Redakteur der „Reichspost in Wien VIII. Strozzigasse 8

wegen Verweigerung einer Berichtigung

1 fach2 Beilagen.

Privatanklage

Die „Reichspost“ veröffentlichte in ihrer No. 38vom 9. Feber 1923 unter dem Titel „Randglossen.Ein ‚Nachruf‘ nicht von, sondern auf Karl Kraus“ einenArtikel, dessen in den Zeilen 10–4 von Ende mitgeteilteTatsachen mit Schreiben vom 16. Feber 1923 berichtigtwurden. (Beilagen A und B)

Die Berichtigung wurde nicht veröffentlicht.

Ich stelle daher denAntrag:gegen den Beschuldigten als verantwortlichen Redakteurder „Reichspost“ eine Hauptverhandlung anzuberaumen, zuerkennen, dass die Veröffentlichung in der nächsten oderzweitnächsten Nummer nach Verkündigung oder Zustellungdes Urteils zu erfolgen habe und den Beschuldigten zubestrafen.

Karl Kraus.