19.7 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Fritz Kaufmann) und Anton Kuh wegen Übertretung des § 496 St.G. (Ehrenbeleidigung) begangen durch die Presse

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 20. Januar 1926
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

20. JAN 1926

An dasStrafbezirksgericht I.WIEN.

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zoll-amtsstrasse 3 durch:

Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25

Beschuldigter: 1.) Anton Kuh, Schriftsteller, Wien III. Hotel Beatrix Beatrixgasse 1 2.) Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter der „StundeWienVIII. Piaristengasse 56 wegen Uebertretung des § 496 St.G. 1 fachbegangen durch die Presse.

Privatanklage.

Wir haben gegen die beiden Beschuldigten wegen derin dem Artikel „Preisausschreiben“ der Zeitung die „StundeNr. 778 vom 11. Oktober 1925 gebrauchten Beschimpfung „Vortrags-affe“ die Klage eingebracht, über welche das Verfahren zur G.Zl.U I 286/25 anhängig ist.

In der Nr. 858 des vierten Jahrganges der „Stunde“ vom20. Jänner 1926 Seite 5 und 6 ist in dem Artikel „Der AffeZarathustras vor dem Bezirksgericht, 2 EhrenbeleidigungsklagenKarl Krausens gegen Anton Kuh“ der Artikel „Preisausschreibenzur Gänze wiederholt gedruckt und die Beschimpfung „Vortragsaffewiederholt. Wie aus dem Nachsatz zu diesem Artikel hervorgeht,hat der Erstbeschuldigte Anton Kuh zu dieser Veröffentlichungseine Zustimmung gegeben, wenn er sie nicht selbst veranlassthat; der Zweitbeschuldigte hat diesen Artikel gelesen und zumDruck befördert.

Ich fühle mich durch diese Beschimpfung in meiner Ehregekränkt und stelle durch meinen zur G.Zl. U I 109/25 bereitsausgewiesenen Anwalt folgendeAnträge:1.) Einbeziehung dieser Strafsache in die Strafsache U I 286/252.) Anberaumung einer Hauptverhandlung gegen die BeschuldigtenAnton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann,3.) Bestrafung derselben wegen Uebertretung des § 496 St.G. 4.) Ausspruch der Haftung des Herausgebers der „StundeEmmerichBekessy, Wien I. Wipplingerstrase 32 und der Eigentümerin,Kronos-Verlag A.G. Wien I. Wipplingerstrasse 32 für eventuellGeldstrafen und Kosten des Strafverfahrens5.) Erkenntnis auf Verfall der „StundeNr. 858 vom 20. Jänner1926 gemäss 41 Abs. 1 P.G. 6.) Erkenntnis auf Veröffentlichung des Urteiles in derStunde

Karl Kraus. – Kuh.20.I.26.