19.39 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. Bl. XV 580/26, Robert Schneeweiß)

Materialitätstyp:

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Datum: 20. Oktober 1926
Seite von 2

U I 286/2530

Landesgericht für Strafsachen Wien I. Bl.XV. 895/26

Beschluss.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien I. als Berufungsgerichthat heute in nicht öffentlicher Sitzung nach Anhörung der Staatsan-waltschaft in der Strafsache gegen Anton Kuh und Dr. Fritz Kauf-mann wegen § 30 PG. die Beschwerde der Angeklagten gegen denBeschluss des Strafbezirksgerichtes I. in Wien vom 20.IX.1926U I. 286/25/25, womit die Kosten des Karl Kraus mit 1112 S bezw.mit 20 S 89 g bezw. mit 42 S 48 g bestimmt wurden, zurückgewiesen,weil der Erstrichter die Kosten nicht zu hoch bestimmt hat, zumaldie Bestimmung der Tarifpost 4 P.2 des RAT. mit in Anwendung kommt.

Landesgericht für Strafsachen Wien I. Abteilung XV. am 20. Oktober 1926Altmann Pollak

Kuh.KrausDr. Kaufmann