27.4 Beschluss an das Amtsgericht Berlin-Mitte

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Datum: 31. März 1927
Seite von 2

A Abschrift.

B.

An dasAmtsgericht,Berlin-Mitte

Strafsache gegen Ernst Ely wegen Übertretung desUrheberrechtsgesetzes (Nummer Beilagen)

Wegen dieser ohne Zustimmung des Verfassers des Briefeserfolgten Veröffentlichung hat Karl Kraus hg. die Anklagewegen Übertretung nach § 45 Ziff. 4 Urheberrechtsgesetz gegen Ernst Ely, Redakteur der „Stunde“ erhoben.

Ely bestreitet entschieden, der Verfasser des gegenständ-lichen Zeitungsartikels zu sein; der Artikel trage auchnicht seine (Elys) Stilgepräge, ausgenommen etwa derSchlussatz (Gegenüberstellung von Hof und Steinhof).Der frühere Chefredakteur der „StundeKarl Tschuppik (unter Adresse Richard Weininger, Berlin, Tiergarten-strasse 18) hat seinerzeit hg. als Zeuge angegeben,dass der Stil des Artikels auf Ely als Verfasser hin-deute. Mehr konnte er über die Person des Verfassersnicht sagen.

Der Privatankläger behauptet nun, Tschuppik wisse aberjetzt, wer der Verfasser des in Rede stehenden Zeitungs-artikels sei, er habe vor etwa einem Monat sich in diesemSinne geäussert.

Ich ersuche ergebenst den Karl Tschuppik als Zeugen überdie Person des Verfassers des Artikels einzuvernehmen.

Vorerst: Dr. Samek auffordern, sich vorerst zu verge-wissern, ob der Zeuge Karl Tschuppik sich derzeit unterder angegebenen Berliner Adresse aufhält.

Äusserung binnen 8 Tagen.

Ferner ein weiteres … Exemplar der Stunde vom 10.XII.1925 vorzulegen.

31.III.1927.