27.4 Beschluss an das Amtsgericht Berlin-Mitte
Materialitätstyp:
- Typoskript
A Abschrift.
B.
An dasAmtsgericht,Berlin-Mitte
Strafsache gegen Ernst Ely wegen Übertretung desUrheberrechtsgesetzes (Nummer Beilagen)
Wegen dieser ohne Zustimmung des Verfassers des Briefeserfolgten Veröffentlichung hat Karl Kraus hg. die Anklagewegen Übertretung nach § 45 Ziff. 4 Urheberrechtsgesetz gegen Ernst Ely, Redakteur der „Stunde“ erhoben.
Ely bestreitet entschieden, der Verfasser des gegenständ-lichen Zeitungsartikels zu sein; der Artikel trage auchnicht seine (Elys) Stilgepräge, ausgenommen etwa derSchlussatz (Gegenüberstellung von Hof und Steinhof).Der frühere Chefredakteur der „Stunde“ Karl Tschuppik (unter Adresse Richard Weininger, Berlin, Tiergarten-strasse 18) hat seinerzeit hg. als Zeuge angegeben,dass der Stil des Artikels auf Ely als Verfasser hin-deute. Mehr konnte er über die Person des Verfassersnicht sagen.
Der Privatankläger behauptet nun, Tschuppik wisse aberjetzt, wer der Verfasser des in Rede stehenden Zeitungs-artikels sei, er habe vor etwa einem Monat sich in diesemSinne geäussert.
Ich ersuche ergebenst den Karl Tschuppik als Zeugen überdie Person des Verfassers des Artikels einzuvernehmen.
Vorerst: Dr. Samek auffordern, sich vorerst zu verge-wissern, ob der Zeuge Karl Tschuppik sich derzeit unterder angegebenen Berliner Adresse aufhält.
Äusserung binnen 8 Tagen.
Ferner ein weiteres … Exemplar der Stunde vom 10.XII.1925 vorzulegen.
31.III.1927.