31.15 Strafregisterauszug des Bezirkspolizeikommissariats Alsergrund

Materialitätstyp:

  • Druck
Datum: 23. Oktober 1925
Stempel: Bezirkspolizeikommissariat Wien Alsergrund
Seite von 4

Polizeidirektion in Wien.Kommissariat Alsergrund. Abschrift. Nr.Z. Pst. 2853/25.Strafregister.

I. Fortlaufende Zahl

II. Vor- und Zuname, Alter, Stand, Gewerbe oder Beschäftigung und Aufenthaltsort des Beschuldigten

III. Vor- und Zuname, Alter, Stand, Gewerbe oder Beschäftigung der als Ankläger, Beschädigter oder Anzeiger aufgetretenen Personen

IV. Bezeichnung der Übertretung, die dem Beschuldigten zur Last gelegt wird

Liebstöckl Hans Redakteur, 23/II.1872 Wien g. u. z., kath., vh.,IV. Mühlgasse 9/6

Ehrenkränkungdurch den Vor-wurf eine Be-hauptung leichtfertig auf-gestellt zuhaben ineinem geschlos-senen an denKläger gerich-teten Brief vom 20/7.25.

V. Geständnis oder Rechtfertigung des Beschuldigten

VI. Aussage der Zeugen und Sachverständigen für oder wider den Beschuldigten vide Klage u. Protokolle.

VII.Bezeichnungdesjenigen, was und wodurch das-selbe als erwiesen angenommenwird

Tatbestand gem. RubrikIV erwiesen durch Klageund Geständnis. Derinkriminierte Vorwurfbeinhaltet eine Kränkungder Ehre, da er sichals der Vorwurf einergegen die gute Sitte ver-stossenden Handlungsweise darstellt. DerWahrheitsbeweis kann alsgelungen nicht ange-sehen werden, da Kläger keinen Grund hatte ander Richtigkeit der ihmdurch eine vertrauens-würdige Person gemach-ter Mitteilung zu zwei-feln, zumal diese Person sich auch auf die Zeu-genschaft anderer Personenberief.

VIII.Inhalt und Datum desErkenntnissesunter Bezeichnung der übertretenenVorschrift und unter amtlicherFertigung

20 S. ev. 48 Std. Arr.gem. § 1339 allgem. B.G. B. Min. Vdg. vom30/9. 1857 R. G. Bl.198, und Ges. vom 13/III.1923 B. G. Bl. 213 Bez.-Polizei-KommissariatAlsergrund in Wien.

23/X.1925.Psenicka m. p.Reg. Rat.

IX.Entschädigung,welche durchdas Erkenntnisausgesprochenwurde

O

X.DasErkennt-nisverkündigtam

Mit dem Originale verglichen undgleichlautend befunden. 2/II 25[Unterschrift]

XI.Vollzug desErkenntnissesam

XII.AnmerkungNach Verkündigung des Erkenntnissesund Belehrung über das Rekursrecht, daßder Rekurs binnen 24 Stunden anzumeldenund binnen weiteren 3 Tagen, an den Ma-gistrat Wien als politische Landesbehördegerichtet, bei dem Bezirks-Polizeikom-missariat zu überreichen ist, erklärt der zum RekurseBerechtigteDer Rekurs wurde vonangemeldet am / 19überreicht am / 19Eine Rekursausführung wurde nichteingebracht bis / 19Beilagen des Strafregisters:

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