70.7 Widerspruchsschrift

Materialitätstyp:

  • Typoskript
  • Kopie
Datum: 3. Oktober 1928
Seite von 2

Dr. jur. Botho Laserstein Berlin NO.18 Landsberger Allee 55 Telefon: Königstadt 9250

Berlin, den 3. Oktober 1928.

An dasLandgericht IBerlin

Eilt sehr!

In Sachen Kerr gegen Kraus 38. Q. 164/28

überreiche ich in der Anlage

Widerspruchsschrift

und bitte um Anberaumung

eines ganz nahen Termins.

Durch die einstweilige Verfügung wird derAntragsgegner – ganz im Sinne des Antrag-stellers, der dieses Verfahren lediglichals Ersatz eines für ihn peinlichen Privat-klageverfahrens benutzt – auch verhindert,einzelne Gedichte des Kerr abzudrucken undim Rahmen einer satirischen Studie vonEigenart und Eigengepräge der Kritik zuunterziehen; lediglich das hat er bisherstets getan. Es besteht aber auch einöffentliches Interesse an der schleunigenAufhebung der einstweiligen Verfügung. Durchdiese wird einem österreichischen Verleger,dessen Verlagswerke bisher immer in Wien gedruckt worden und erschienen sind, derDruck von Verlagswerken (Vervielfältigung)– also für Wien – verboten. Damit aber

verletzt der Beschluss (ähnlich dem Arrest im bekanntenFall Allfeld) österreichische Staatshoheitsrechte.

gez. Dr. Laserstein Rechtsanwalt.