70.21 Brief Samek an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 28. November 1928
Betreff: Kraus – Kerr. II.
Diktiersigle: Dr.S./Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin N.O 18
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Nach Besprechung Ihres Briefes vom 24. No-vember 1928 gebe ich Ihnen Wünsche des Herrn Kraus in folgen-den Angelegenheiten bekannt:

1.) Gegen Mosse. Herr Kraus bittet Sie, die Berufung zu über-reichen. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges sehr ge-ring ist, so sind andererseits die riskierten Kosten nichtsehr hoch und die Sache ist von einer solchen weittragendenBedeutung, dass Herr Kraus die Berufungsentscheidung doch provo-zieren möchte.

2.) Kerr Urheberrecht. Herr Kraus bittet Sie, wegen der einst-weiligen Verfügung keine Berufung zu überreichen und in der Haupt-sache das nachfolgende Schreiben an das Gericht zu richten und sich imUebrigen ihn kontumazieren zu lassen. Einen Ablehnungsantragwünscht Herr Kraus nicht. Die Eingabe an das Gericht möge unge-fähr folgenden Wortlaut haben, doch überlässt esHerr Kraus Ihnen, etwaige notwendige Aenderungen vorzunehmen. Ich bitte Sieaber, mir eine Abschrift der Eingabe einzusenden, da die endgilti-

ge Fassung vielleicht zur Veröffentlichung kommt.

„Da ich sehe, dass das Berliner Gericht die Absicht des HerrnKerr, eine klare Strafsache auf die Zivilgerichtsbarkeit ab-zuschieben und durch Deutung einer satirischen Wendung alsBedrohung seines Urheberrechtes mir einen Kostenschaden zuzu-fügen, gefolgt ist, – es wurden sogar seiner Intention ent-sprechend alle Ankündigungen des Druckes seiner Schriftsätze und seiner zu erwartenden Antworten als Drohung der Ver-öffentlichung seiner Kriegslyrik aufgefasst; – da die voraus-sehbare Entscheidung nur kostspieliger aber sonst durchauskonform meiner Absicht wäre, die Kriegsgedichte des HerrnKerr nur innerhalb der autorrechtlichen Möglichkeiten zu ver-öffentlichen und zu vertreiben, und da ich nicht den Wunschhaben kann, den Ertrag meiner publizistischen Mühe mit HerrnKerr seinem Anwalt zuzuwenden, so werde ich mich bei der Ver-handlung nicht vertreten und ein Kontumazurteil über michergehen lassen.“

Zu diesem Schritte habe ich Herrn Kraus ge-raten, trotzdem ich vollständig Ihrer Ansicht bin, dass dasdeutsche Gericht nicht zuständig wäre, aber man kann nicht 5.000.–Mark riskieren, um etwa die bisher aufgelaufenen von 800.– Markzu ersparen.

Den Betrag von Mk. 50.– hat Ihnen der Verlagder Fackel angewiesen.

Herr Kraus bittet mich, Ihnen zu übermitteln,dass er Ihre Grüsse erwidert und Ihnen bestens danken lässt.

Ich bin, Sie gleichfalls grüssend, Ihrergebener Kollege

1 BeilageRekommandiert

KrausKerr IIexp 28/11.28