80.9 Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 22. März 1927
Seite von 1

835/27

B.

Herr Karl Kraus hat mit seiner durch Herrn Rechtsan-walt Dr. Oskar Samek eingebrachten Eingabe depr. 4.III.1927angesucht, die Herrn Dr. Arnold Eisler, Rechtsanwalt in Wien für die Vertretung des Herrn Karl Kraus in Angelegenheitder Aufwertung einer Rente nach Herrn Jakob Kraus gebühren-den Kosten zu bestimmen, da der von Herrn Dr. Eisler ange-sprochene Kostenbetrag von S 100.– dem Herrn Einschreiter zu gering erscheine und er den vollen dem Anwälte gebühren-den Betrag bezahlen, eventuell den von diesem nicht ange-nommenen Teilbetrag einem wohltätigen Zweck widmen wolle.

Der Ausschuss ist nur im Falle einvernehmlichen An-suchens des Anwaltes und der zur Kostenzahlung verpflichte-ten Partei zur Kostenbetimmung befugt.

Herrn Dr. A. Eisler wird es anheimgegeben, sich derKostenbestimmung durch den Ausschuss zu unterwerfen; zu-stimmendenfalls wolle ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden

Wien, am 22. März 1927

Der Ausschuss der Rechtsanwaltskämmer in Wien.

[Unterschrift]

Herrn Dr. Oskar Samek Rechtsanwalt in Wien.