99.22 Urteil des Amtsgerichts München, Abteilung Strafgericht (Pr.-Reg. AV 33/28, Richter: Amtsgerichtspräsident Albert Frank)

Materialitätstyp:

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Datum: 11. Juni 1928
Seite von 8

Abschrift.

P.R. Av 33/28

Urteil.

Das Amtsgericht München, Abteilung Strafgericht erkenntin der PrivatklagesacheKraus Wilhelm, Schriftsteller in Wien gegenWeiss Wilhelm, Schriftleiter in München

wegen Beleidigungin der öffentlichen Sitzung vom 11. Juni 1928,an der teilgenommen haben:1 Amtsgerichtsdirektor Frank als Vorsitzender,2. Sekretär Bauer als Urkundsbeamter,auf Grund der Hauptverhandlung zu Recht:

Der Angeklagte Wilhelm Weiss, geboren am 31. März1892 zu Stadtsteinach, lediger Hauptmann a.D. und Schrift-leiter der Zeitung „Völkischer Beobachter“ in München ist schuldig,zweier im sachlichen Zusammenhang stehender Vergehender Beleidigung und wird deshalb zu Geldstrafen voneinhundert und einhundert Reichsmark, für den Fall derUneinbringlichkeit zu Gefängnisstrafen von fünf und fünfTagen, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens und zumErsatze der dem Privatkläger Karl Kraus, Schriftstellerin Wien, erwachsenen notwendigen Auslagen verurteilt.

Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen,die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kostendurch einmalige Einrückung der Urteilsformel in der füramtliche Bekanntmachungen üblichen Art in die Zeitung

Völkischer Beobachter“ innerhalb eines Monats nachRechtskraft des Urteils öffentlich bekannt zu machen.

Gründe:

Der Privatkläger ist der Verfasser des in dem Verlag„Die Fackel“, WienLeipzig erschienenen Werkes „Traumstück“.

Die „Junge Bühne“ hat in der Nacht vom 1. und 2. März1928 in den „Münchener Kammerspielen“ das „Traumstückaufgeführt.

Der Angeklagte wohnte der Aufführung an.

In Nr. 53 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 3. März1928 ist folgender Artikel enthalten:

Neue Verhöhnung der deutschen Frontsoldaten auf derBühne. Eine skandalöse Erstaufführung in München.Die Verhöhnung des Soldatentodes durch den JudenKarl Kraus – Wir fordern Verbot der Aufführungim Schauspielhaus.

München, 2. März.

Wir erheben hiermit öffentlichen Protest gegen einenunerhörten Skandal, den sich heute nacht bedauer-licherweise die Münchner Kammerspiele durch die Erst-aufführung eines ‚Traumstückes‘ des Wiener Juden-literaten Karl Kraus geleistet haben. Dieses sogen.Traumstück‘ stellt die frechste Verhöhnung aller fürihr Vaterland gefallenen Frontkämpfer dar, die jemalsauf offener Bühne vor sich gegangen ist. Man schämtsich nicht, einen toten Frontsoldaten auf die Szenezu schleppen, um einem unabkömmlichen Kriegsgewinnlerin herausfordernder Maske Gelegenheit zu neben, anseiner Bahre die zynischen Witze über seinen‚Heldentod‘ reissen zu lassen. Es soll damit ge-zeigt werden, für wen das junge Blut von Millionenin Wahrheit geflossen ist. Das wissen wir überlebendenFrontkämpfer schon von selber, auch ohne dass derFackelkraus aus Wien darüber seine schmutzigen Zotenmacht. Aber wir verbitten es uns, die heiligste Er-innerung unseres Lebens in dieser gemeinsten undbrutalsten Weise, die uns bisher vorgekommen ist, inden Kot ziehen zu lassen. Das ganze ‚Traumstückist eine einzige fortgesetzte Verhöhnung des front-soldatischen Geistes, eine schamlose Bewitzelungdes Opfertodes der gefallenen Frontkämpfer, einegemeine Besudelung alles dessen, was für den deut-schen Soldaten zum Inbegriff seiner Ehre geworden ist.

Ein General in troddelhafter Operettenuniformbrüstet sich, dass ‚auf seinen Befehl‘ sich die Massenhaben totschiessen lassen, eine tuberkulöse

Krankenschwester erzählt, wie sie von den Offizierenim Felde ‚angesteckt‘ worden sei, eine Hure tanztmit Etappenschweinen und einbeinigen Soldaten.Und so weiter. Das ganze Stück eine einzigeGemeinheit, eine einzige Zote, ein einzigerBeweis der neudeutschen ‚Geistigkeit‘!

Die Aufführung ist heute eine doppelte Heraus-forderung. Am Sonntag, den 4. März, begeht Deutsch-land – mit Ausnahme Bayerns, wie immer – denTotengedenktag. Sollten die Kammerspiele auf dieseihre Weise dem Gedächtnis an die Gefallenen desgrossen Krieges Ausdruck verleihen?

Wie wir hören, greift in Münchner Frontkämpfer-kreisen bereits eine wachsende Erbitterung undErregung über diese Herausforderung um sich. Unddaher noch eine Frage an die Münchner Polizei-direktion: wird diese ‚erhebliche Erregung‘ genügen,um das selbstverständliche Verbot für eine Wieder-holung der Aufführung ebenso herbeizuführenwie bei Lutherfilm? Oder müssen andere Mittel undWege gesucht werden, um die Fortsetzung diesesSkandals zu verhindern? W.

In Nr. 62 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 14. März1928 ist folgender Artikel enthalten:

Das ‚Traumstück‘ und die Frontsoldaten.Eine Auseinandersetzung mit der ‚Jungen Bühne

Uns geht folgende Erklärung zu:

Zu dem Protest der Vereinigten VaterländischenVerbände gegen die Aufführung des ‚Traumstückvon Karl Kraus erklärt die ‚Junge Bühne derMünchener Kammerspiele‘ auf das entschiedenste,dass das aufgeführte Stück in keinem Wort undin keiner Szene den toten Frontsoldaten verhöhnt.Jeder unvoreingenommene Betrachter muss erkennen,dass gerade im Gegenteil in der angedeutetenStelle des Stückes auf das Schärfste für dentoten Soldaten gegen das überlebende Schiebertumder Nachkriegszeit Partei genommen wird. DieseParteinahme ist, wie das ganze Stück, reinmenschlich und unpolitisch gestaltet; aus diesemGrunde lehnt die ‚Junge Bühne‘ jede Einflussnahme,die ausserkünstlerischen Erwägungen entspringt,ab und stellt in diesem Zusammenhang fest, dassdie Direktion der Münchener Kammerspiele dasStück nicht vom Spielplan abgesetzt hat, sonderndass, wie aus allen Vornotizen ersichtlich war,nur eine Aufführung angekündigt und aus techni-schen Gründen nur diese eine möglich war.

Die ‚Junge Bühne‘ wehrt sich also noch gegen dieunberechtigte Annahme, dass etwa die Empörung derverhöhnten Frontsoldaten zur Absetzung des Stückes vom Spielplan geführt habe. Sie hätte demnach dasStück nun gerade erst recht weiter aufgeführt, wennes aus ‚technischen Gründen‘ möglich gewesen wäre.Man muss das zur Kennzeichnung der geistigenVerfassung der Leute, für die die ‚junge Bühneverantwortlich zeichnen, ausdrücklich feststellen!

Man hätte sich nicht um den Einspruch der Kreisegekümmert, die sich nun einmal durch die skandalöseAufführung in ihren Gefühlen aufs schwersteverletzt fühlten.

Aber die ‚Junge Bühne‘ bestreitet ja unsereBehauptung, dass das Stück eine Verhöhnung des Front-soldaten wäre. Zunächst erklären wir feierlich, dassuns weder Herr Gellner noch sonst ein talentvollerjunger Mann mit Piskator-Allüren massgebend seinkann für die Beurteilung von Dingen, für die sienun einmal nicht kompetent sind. Ob sich der deut-sche Frontsoldat durch den geschwollenen Pazifismusund durch den zotigen Zynismus eines Wiener Juden-literaten herausgefordert fühlen darf oder nicht, istausschliesslich seine Sache.

Im übrigen keine faulen Ausreden! Die ‚JungeBühne‘ kennt natürlich die antinationale und wehr-feindliche Gesamttendenz des Traumstückes vonKarl Kraus genau. Eine Tendenz, diesie durch ihre verständnis-volle Regie noch liebevollunterstrichen hat. Infolgedessenist es nicht wahr, dass etwa der Sinn derSzene zwischen dem Schieber und dem auf der Bahreliegenden toten Soldaten eine Parteinahme zugunstendes Frontkämpfers wäre. Selbst wenn man die typischjüdische Phrasologie berücksichtigt, bei der esfür geradlinig denkende Menschen immer schwer istzu unterscheiden, wo die Satire aufhört und die wahreGesinnung beginnt, muss man dem unkompliziertenSoldatenverstand recht geben, der die widerlicheSzene rundweg ablehnt. Im übrigen mag der‚unvoreingenommene‘ Leser selbst entscheiden, wieman den folgenden Monolog aufzufassen hat, den derin einem schweren Gürtelpelzmantel gehüllte Kriegs-schieber an der Totenbahre des gefallenen Soldatenspricht:

Der Gürtelpelz: Ihr fielt und wir stehn auf demselben Boden,wir schreiten vorbei an den mahnenden Malen,wir wirken den Wechsel von Toden und Moden,wie fachen das Fieber von Zahlen und Qualen.Es waren Momente und Episoden.Denn dies ist Entwicklung und Vorwärtsschreiten,der Plumpsack geht um, aber schlank in der Mitten.Wir sind das Modell dieser blutigen Zeiten,die Welt ist in die Taille geschnitten.Ihr strittet, wie teilen ohne Streiten,andere Zeiten, andere Sitten,Was liegt, kann uns keine Sorgen bereiten,wir haben es getan, ihr habt es gelitten.So rasend wie wir vier Reiter reiten,keine Post, keine Post kam rascher geritten.Es starben die Zahlen, wir leben die Zahlen.Wir treten zu Tänzen, wir tanzen zu Toden,dank Generalen und Kardinalen,es welken die Herzen und Hirne und Hodenim Heldenkampf und in Hurenlokalen.

Und wenn unmittelbar nach dieser Szene eineoperettenhaft zurechtgemachte Karikatur einesGenerals auftritt, dann kann auch der Vorurteils-loseste nicht mehr zweifeln, auf welcher Seite dieSympathien der Regie und des Verfassers stehen.Der ‚Feldherr‘ deklamiert mit dem ‚Ingenieur‘und dem ‚Journalisten‘ zusammen folgenden Vers:

Feldherr, Techniker, Journalist. Wem es gelang, sich vor uns zu verbergen,preist unsre Tat.Wir sind der Nichtswürdigkeit blutige Schergen,wir säten des Satans Saat.Auf meinen Wink ward das Blut vergossen.Meine Kugel sass wie angegossen.Ich brachte den Schlachtbericht durchschossen.

Und damit ja kein Zweifel mehr besteht, wie man diebeschnittene Problematik des ‚frontkämpferfreund-lichen‘ Kraus aufzufassen hat, sei noch die Szenewiedergegeben, in der ein tuberkulöses Mädchendazu herhalten muss, um das jedem Frontkämpferheilige Kriegserlebnis in den Kot zu ziehen. DasMädchen deklamiert:

Der Kaiser hat meinem Vater befohlen,früher zu sterben, als er hat müssen,Das hat der Mutter das Herz zerrissen.Drum hat auch sie früher, als sie hat müssen,ins Gras gebissen.Sie wusste nicht, wo Brot zu holen.Der Bruder brachte ein Andenken mit,er sagte, es war aus Ekrasit,das hat den andern Bruder zerrissen,weil er hat damit spielen müssen.Die Schwester war als Hilfskraft im Feldund schickte manchmal auch Geld.Doch wurde sie von den Offizieren genecktund von einem ausserdem angesteckt.Weiss nicht, wie es ihr jetzt geht,und weil ich klein bin, soll ichs nicht wissen.Noch mangelt es dazu des Verstands,so sagte neulich der Herr Katechet,da er erwähnte dieses Falles,doch es geschah ja alles,sagte er, zu Ehren des Vaterlands.Sie haben es, sagt er, bunt getrieben,doch war es eine grosse Zeit.Da bin ich im Wachstum zurückgeblieben.Und habe kein Winterkleid.Auch fehlt es an Kohlen,den Feind, sagt der Katechet, soll der Teufel holen,denn er, sagt er, hat es auf dem Gewissen.Doch wenn wir auch sitzen bei einer Kerzen,so haben wir doch alle den Kaiser im Herzen.Bald komm ich fort aus diesen Finsternissen.

An diese Szene hat die ‚Junge Bühne‘ wahrschein-lich gedacht, als sie von der ‚rein menschlichen undunpolitischen‘ Gestaltung sprach. Dieses Geschwafel

von der ‚reinen Menschlichkeit‘ haben wir allmählichso gründlich satt, dass es uns am Halse steht. Wennes wenigstens wahr wäre! Aber es ist ja ebensoverlogen wie die Absicht, die dahinter steht. Und dieist ausserdem gehässig!

Und weil das die Leute, die ihr Blut für ihr Vater-land geopfert haben, merken, darum, verehrteJunge Bühne‘, protestieren sie. Sie brauchenzum Verständnis der beschnit-tenen Fackelsprache nichterst einen Kommentar. Sie lassen sicheinfach von ihrem unkomplizierten Instinkt leiten.Der sagt ihnen, dass diese ‚reine Menschlichkeitzehn Stunden gegen den Wind ‚menschelt‘. Und davonhaben sie endlich die Nase voll! W. –

In dem „Traumstück“ finden sich u.a. folgende Stellen:

Seite 10: „Der Gürtelpelz Es starben die Zahlen, wir leben die Zahlen,Wir treten die Tänzen, wir tanzen zu Toden,dank Generalen und Kardinalen,es welken die Herzen und Hirne und Hoden,im Heldenkamp und in Hurenlokalen“.

Seite 11: „Tuberkulöses Kind

Wie in dem Artikel in Nr. 62 der Zeitung „VölkischerBeobachter“ wiedergegeben.

Seite 12 nach der Vorbemerkung: Die Valuta und derZinsfuss Foxtrott tanzend:

Valuta und Zinsfuss Nichts trägt das Erinnernden Kriegsgewinnern.Alles fiel zu GefallenHyänen, Schakalen.Die Krone, die Leichedem Totentanz weiche.Parfüm für die Naseaus giftigem Gase.Nach Leben sich sehnenSchakale, Hyänen.Hinweg, was gewesen,Es tanzen Prothesen“.

Der Angeklagte ist der Verfasser der erwähnten beiden Ar-tikel in Nr. 53 und 62/28 der Zeitung „Völkischer Beobachter“.

Der Privatkläger hat durch seinen entsprechend bevoll-mächtigten Rechtsanwalt am 11. April 1928 schriftlich beimAmtsgericht München, Abteilung Strafgericht, Strafantraggestellt.

Der Inhalt der beiden Artikel, in besonderem derInhalt des ersten Artikels sind ein ablehnendes Urteilüber das „Traumstück“, damit ein tadelndes Urteil übereine schriftstellerische Leistung des Privatklägers.

Die in den Artikeln in Beziehung auf den Privat-kläger gebrauchten Ausdrücke: „Wiener Judenliterat,frechste Verhöhnung aller für ihr Vaterland gefallenenKrieger, schmutzige Zoten, gemeinstes und brutalstes inden Kot ziehen heiligster Erinnerungen, schamloseBewitzelung des Opfertodes der gefallenen Frontkämpfer,gemeine Besudelung, einzige Gemeinheit, einzige Zote,einziger Beweis neudeutscher Geistigkeit, geschwollenerPazifismus und zotiger Zynismus eines Wiener Juden-literaten, typisch jüdische Phrasologie, beschnitteneProblematik des ‚frontkämpferfreundlichen‘ Kraus,beschnittene Fackelsprache“ sind geeignet, die Ehre desPrivatklägers zu verletzen.

Das tadelnde Urteil bleibt strafbar, weil aus derHäufigkeit der beschimpfenden Ausdrücke, aus der Form, dasVorhandensein einer Beleidigung hervorgeht.

Die Frage, ob das tadelnde Urteil als solches berech-tigt oder nicht berechtigt ist, zu entscheiden, istnicht die Aufgabe des Richters.

Der Privatkläger hatte bei seinem Bildungsgrade dasBewusstsein, die gebrauchten Wendungen sind geeignet, dieEhre des Privatklägers zu verletzen.

Der Strafantrag ist frist- und formgerecht gestellt.

Der Angeklagte ist deshalb zweier in sachlichemZusammenhang stehender Vergehen der Beleidigung schuldig§§ 185, 193, 194, 61 RStGB. § 20 Abs. 1 RPressges. § 158 Abs. 2 StPO.

Rein beschimpfende Ausdrücke sind in grosser Zahlgebraucht. Das ist straferschwerend. Der erste Artikel ist geschrieben nach der glaubhaften Versicherung desAngeklagten in der Entrüstung über den Inhalt und dieAufführung des Traumstücks. Der Angeklagte war über beidesempört, weil nach seiner Ueberzeugung Inhalt und Aufführungeins Verhöhnung des deutschen Frontsoldaten sind. Die obenunter I erwähnten Teile des Traumstücks „Der Gürtelpelz“,„Feldherr, Techniker, Journalist“, „Tuberkulöses Kind“,„Valuta und Zinsfuss“ können Leute, die eine andereWeltanschauung und eine andere Einstellung als derPrivatkläger haben, zweifellos aufs stärkste erregen.Das ist in weitestem Masse strafmildernd.

Die Vermögensverhältnisse des Angeklagten sind nichtsonderlich günstig.

Unter Berücksichtigung all dieser Umstände sindGeldstrafen von 100 u. 100 RM angemessen. Die Geldstrafensind für den Fall der Uneinbringlichkeit in Gefängnis-strafen von 5 u. 5 Tagen umzuwandeln. §§ 27, 27c, 29,78 RStGB. Den Artikel „‚Der Fackelkraus‘ gegen denVölkischen Beobachter‘. Ein Beleidigungsprozess“ inNr. 132 der Zeitung „Völkischer Beobachter“ vom 9. Juni 1928 beim Strafausmass zu berücksichtigen, geht nicht an, weilder Angeklagte nicht als der verantwortliche Schriftleiterdieser Zeitung, einer periodischen Druckschrift, auchnicht als Verfasser, festgestellt ist.

Weil zur Strafe verurteilt, hat der Angeklagte auch dieKosten des Verfahrens zu tragen und die dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten §§ 464, 471 StPO.

Die Beleidigung ist in einer Zeitung, öffentlich, be-gangen. Dem Privatkläger ist deshalb die Befugnis zuzu-sprechen, die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kostenöffentlich bekannt zu machen. Die aus der Formel ersicht-liche Art und Frist ist angemessen. § 200 RStGB.

Amtsgerichtsdirektor:gez. Frank

Zur BeglaubigungSiegel Der Urkundsbeamte: gez. Bauer