101.22 Strafanzeige gegen unbekannte Täter

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 23. Februar 1929
Stempel: Landesgericht für Strafsachen (Staatsanwaltschaft)
Seite von 2

An dieStaatsanwaltschaft beim Landesgerichtfür Strafsachen IWien.

Karl Kraus,SchriftstellerWien III., Hintere Zollamtsstr. 3,durch:

1 fach1 Vollmacht2 Beilagen.

erstattet Strafanzeige gegen unbekannte Täter.

Beim Arbeitersängerfest, das am 15. August1928 stattfand, wurden einige Kolporteure, welche das von mirverfasste Schoberlied verbreiteten, verhaftet und hatten imPolizeikommissariate Ausstellungsstrasse das Erlebnis, welchesim Schreiben vom 6. August 1928 der Roten Hilfe an mich mitge-teilt ist, das ich in der „Fackel“ Nr. 795–799 vom AnfangDezember 1928, Seite 30, zum Abdruck gebracht habe. Ich er-wartete, dass die Staatsanwaltschaft bereits auf Grund dieserVeröffentlichung die nötigen Schritte einleiten wird, um dieoffenbar strafbare Handlung des diensthabenden Beamten auf demPolizeikommissariate Ausstellungsstrasse zur Verfolgung undSühne zu bringen. Anscheinend ist jedoch dieser Teil des Heftesvon der Staatsanwaltschaft nicht beachtet worden. In Ergänzungdes dortigen Vorbringens gebe ich nun bekannt, dass die beidenKolporteure, um die es sich handelt, Herr Max Babad,Wien II., Blumauergasse Nr. 5/20 und Herr Max Blatt, Wien VI.,Linke Wienzeile 134 sind und dass deren Angaben nunmehr nochgenauer in deren Protokollen enthalten sind, welche die RoteHilfe im Jänner 1929 veröffentlichte, deren Abdruck auf demVorlesungsprogramm vom 17. Februar 1929 ich gleichfalls beilege.Im öffentlichen Interesse bringe ich also nunmehr mit dieserAnzeige den Tatbestand zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft undersuche, die Strafamtshandlung gegen den schuldigen Beamten einzuleiten.

Karl Kraus.

Sonderausgabeexp. am 22.2.1929.