103.16 Brief RA Max Hirschberg an Justizrat Max Süssheim

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Max Hirschberg
Kaufingerstraße
München
Datum: 30. Juli 28
Diktiersigle: 1.A.

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Justizrat Dr. Süssheim
Adlerstr. 35
Nürnberg
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Justizrat!

In Sachen Kraus ./. Schardt beehre ich mich auf IhrSchreiben vom 28. Juli 1928 zu erwidern:

An den Ausführungen des Beklagten ist nur das Eineschleierhaft, dass er sich ihrer nicht geniert. Schliesslichweiss bei der Presse doch jedes Kind, dass „verantwortlicherRedakteur“ nur derjenige ist, der auf dem Blatt daraufsteht.Wenn man die Münchener Schriftleitung im Sinne dieser Aus-führungen hätte „verantwortlich“ machen wollen, hätte mandas eben in das Pressum hineinschreiben müssen. Ueber dieTatsache, dass der Gegner selbst zugegeben hat, das Manuskriptgelesen und sogar korrigiert zu haben, gleitet er mit einerWendung hinweg, die man nur als ärmlich bezeichnen kann.

Ich bitte Vergleichsverhandlungen mit der Gegenpartei nicht zu pflegen und Urteil zu nehmen. Dass sich das Gericht

nicht auf den „Sachverständigen“-Beweis einlassen wird,bedarf wohl keiner besonderen Darlegung.

Hochachtungsvollergebener KollegeRechtsanwalt.