103.19 Brief RA Max Hirschberg an Justizrat Max Süssheim
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Sender
Max HirschbergKaufingerstraße
München
Empfänger
An: Herrn | Rechtsanwalt Justizrat Dr. SüssheimAdlerstrasse 35
Nürnberg
Sehr geehrter Herr Justizrat!
In Sachen Kraus gegen Schardt (Fränkischer Kurier)empfing ich Ihre gefl. Schreiben vom 2. und 3. August 1928.Der in dem letzteren erwähnte Bericht der FränkischenTagespost lag dem Schreiben nicht bei. Ich habe denInhalt Ihrer beiden Schreiben an den Wiener Kollegen,mit welchem ich korrespondiere, weitergegeben.
Zunächst bitte ich zur Fristwahrung Berufungeinzulegen. Ich werde inzwischen die weiteren Weisungendes Herrn Mandanten erholen.
Die Amnestie kann in dieser Sache nicht Platzgreifen, weil es sich um ein tadelndes Urteil überkünstlerische Leistungen handelt. Selbst wenn man aberein politisches Motiv annehmen würde, kann sie aus Rechts-gründen nicht in Frage kommen. Der Straferlass erstrecktsich nach § 1 des Amnestiegesetzes nur auf die rechtskräftig erkannten Strafen. Anhängige Verfahren sind nur einzustellen,
wenn die Tat vor dem 1. Januar 1928 begangen ist. BeideFälle treffen nicht zu.
Hochachtungsvollergebener KollegeRechtsanwalt.