112.63 Brief RA Botho Laserstein an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • Botho Laserstein, schwarze Tinte

Sender

Dr. jur. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
BERLIN
Datum: 11. Juli 1931
Diktiersigle: L/B.

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Samek
Schottenring 14
Wien I.
Seite von 2

Vertraulich!

Sehr geehrter Herr Kollege!

In Sachen Kraus gegen Wolff erlaube ich mir, Ihnenden heute eingegangenen neuesten Schriftsatz zu übersendenmit der Bitte um freundliche Stellungnahme.

Inzwischen hat Herr Kollege Katz von mir plötzlichfür die Wahrnehmung eines Termins in der Volksbühnensache,die jeder meiner Freunde kostenlos gemacht hätte, von mirGebühren verlangt. Bei einer Auseinandersetzung über dieHöhe dieser Gebühren hat er die Höhe seiner Forderung auchmit einem völlig ausserhalb der Sache liegenden und michauf das Aeusserste herausfordernden Argument begründet.Ich habe selbstverständlich diese Aeusserung scharf zurück-weisen müssen. Es handelt sich um folgendes:

Zu dem Termin im Januar war ich schwer erkältet und habedamit mein Ausbleiben entschuldigt und mich deswegen vondem Kollegen Katz vertreten lassen. Ich habe aber an diesemTage einen anderen Termin, wie ich [¿¿¿] zugebe,wahrgenommen, in dem bedeutend weniger zu sprechen und vorzu-

tragen war. Herr Dr. Katz hat nun in geschmackvollerWeise seine Gebührenforderung auch mit dem Satz begründet:

„Sie haben, um Herrn Kraus Ihr Nichterscheinenim Termin plausibel zu machen, ein Unwohlseinvorgeschützt, und ich habe Sie auch nach dieserRichtung gegenüber Herrn Kraus gedeckt.“

Ich möchte nicht näher dartun, wie man eine solche A Ä us - serung legung auffassen könnte. Darauf habe ich selbstverständ-lich folgendes erwidert:

„Mit dieser Gebühr scheint mir auch die allerdingssehr grosse Freundlichkeit abgegolten, dass Siemich wegen meines Nichterscheinens Herrn Kraus ge-genüber im Termin gedeckt haben, ich würde aberdie Gebühr auch dann zahlen, wenn sie es nunmehrfür richtig halten, Herrn Kraus den Tatbestand zuerklären und bitte bin, falls Sie dies wünschen,auch gern bereit, zu diesem Zweck Herrn Kraus denjetzt geführten Briefwechsel vorzulegen.“

Auf diese Aeusserung hin hat Herr Dr. Koch Katz nunmehr dieVerteidigung in Sachen Kraus gegen Wolff niedergelegt.

Ich bitte freundlichst, eine Entscheidung des HerrnKraus darüber herbeizuführen, ob Herr Dr. Katz oder obich die Verteidigung führen soll, jedenfalls bin auch ichnicht in der Lage, die Vertretung des Herrn Kraus ferner-hin neben Herrn Dr. Katz zu führen, ich werde mirumgehend überlegen, wen man an der Stelle des Herrn Dr. Katz hinzuziehen könnte.

HochachtungsvollDr. Laserstein Rechtsanwalt.

KrausKerr Wolf12. JULI 1931