114.1 Brief RA Botho Laserstein an Hamburger Nachrichten

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlicher Mitteilung
  • Kopie

Schreiberhände:

  • Botho Laserstein, schwarze Tinte

Sender

Dr.jur. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin N O 18
Datum: 16. November 1928

Empfänger

An: den Verlag der „Hamburger Nachrichten“,
Speersort 11
Hamburg
Seite von 2

Zur frdl. Kenntnisnahme.Beste EmpfehlungenDr. Laserstein

Am 27. Oktober 1928 habe ich Ihnen namens und imAuftrage des Herausgebers der „Fackel“, Herrn KarlKraus eine Berichtigung übersandt, die Sie nicht ab-gedruckt haben, obwohl sie dem § 11 des Preßgesetzes entspricht. Bevor ich die Angelegenheit der Staatsanwalt-schaft übergebe, ersuche ich Sie nochmals, die Berichtigung zum Abdruck zu bringen.

Unbeschadet Ihres Glaubens, daß die Öffentlichkeitkein weiteres Interesse“ an dem angeblichen „Streit“ hat,und ungeachtet Ihres Entschlusses, „an dieser Stelle jeden-falls die Debatte zu schließen“, teile ich Ihnen mit, daßich als Rechtsvertreter des Herrn Karl Kraus das größteInteresse daran habe, daß ihn betreffende Unwahrheitennicht unberichtigt bleiben, und daß Berichtigungen, die ichsende, nicht verstümmelt und völlig im Sinn entstellt ge-bracht werden. Ebenso „gern“, wie Sie der Unwahrheit des

Herrn Kerr Raum gegeben haben, werden Sie sich wohl oderübel entschließen müssen, auch der Wahrheit Raum zu geben.Ich fordere Sie demnach auf, die Ihnen gesandte, dem Preß-gesetz entsprechende Berichtigung, die Ihnen in der An-lage noch einmal zugeht, dem Gesetz entsprechend unverzüg-lich abzudrucken.

Ich vertraue insoweit nicht nur auf den Strafrichter,sondern auch auf Ihre publizistische Anständigkeit.

HochachtungsvollDr. Laserstein,Rechtsanwalt.

1 Anlage.