114.1 Brief RA Botho Laserstein an Hamburger Nachrichten
Materialitätstyp:
- Typoskript mit handschriftlicher Mitteilung
- Kopie
Schreiberhände:
- Botho Laserstein, schwarze Tinte
Sender
Dr.jur. Botho Laserstein, | RechtsanwaltLandsberger Allee 55
Berlin N O 18
Empfänger
An: den Verlag der „Hamburger Nachrichten“,Speersort 11
Hamburg
Zur frdl. Kenntnisnahme.Beste EmpfehlungenDr. Laserstein
Am 27. Oktober 1928 habe ich Ihnen namens und imAuftrage des Herausgebers der „Fackel“, Herrn KarlKraus eine Berichtigung übersandt, die Sie nicht ab-gedruckt haben, obwohl sie dem § 11 des Preßgesetzes entspricht. Bevor ich die Angelegenheit der Staatsanwalt-schaft übergebe, ersuche ich Sie nochmals, die Berichtigung zum Abdruck zu bringen.
Unbeschadet Ihres Glaubens, daß die Öffentlichkeit„kein weiteres Interesse“ an dem angeblichen „Streit“ hat,und ungeachtet Ihres Entschlusses, „an dieser Stelle jeden-falls die Debatte zu schließen“, teile ich Ihnen mit, daßich als Rechtsvertreter des Herrn Karl Kraus das größteInteresse daran habe, daß ihn betreffende Unwahrheitennicht unberichtigt bleiben, und daß Berichtigungen, die ichsende, nicht verstümmelt und völlig im Sinn entstellt ge-bracht werden. Ebenso „gern“, wie Sie der Unwahrheit des
Herrn Kerr Raum gegeben haben, werden Sie sich wohl oderübel entschließen müssen, auch der Wahrheit Raum zu geben.Ich fordere Sie demnach auf, die Ihnen gesandte, dem Preß-gesetz entsprechende Berichtigung, die Ihnen in der An-lage noch einmal zugeht, dem Gesetz entsprechend unverzüg-lich abzudrucken.
Ich vertraue insoweit nicht nur auf den Strafrichter,sondern auch auf Ihre publizistische Anständigkeit.
HochachtungsvollDr. Laserstein,Rechtsanwalt.