131.4 Strafanzeige gegen Tagebuch (verantw. Red. Josef Bernstein) wegen § 19 Reichspressgesetz (eingebracht von Botho Laserstein beim Generalstaatsanwalt Landgericht I Berlin)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 2. August 1929
Seite von 2

An denGeneralstaatsanwalt beim Landgericht I,

Berlin Turmstr. 91

Strafanzeige des Schriftstellers Karl Kraus, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3 Anzeigender

vertreten durch:

gegen den verantwortlichen Redakteur des „TagebuchJosef Bernstein, Berlin SW 48,Hedemannstrasse 13 Beschuldigter

Namens des Anzeigenden habe ich das abschriftlich beiliegen-de Berichtigungsersuchen mit dem abschriftlich beiliegenden Be-gleitschreiben vom 25. Mai 1929 an den verantwortlichen Redakteurdes „Tagebuch“, Herrn Josef Bernstein, gerichtet. Diese Berichtigung wurde dem verantwortlichen Redakteur laut beiliegendem Rückschein am 31. Mai 1929 zugestellt. Da das Berichtigungsersuchen vom Anzei-genden unterzeichnet war, keinen strafbaren Inhalt hatte und sichauf tatsächliche Angaben beschränkte, war der Beschuldigte nach § 11des Reichs-Pressgesetzes verpflichtet, die Berichtigung in der nachEmpfang der Einsendung nachfolgenden für den Druck nicht bereitsabgeschlossenen Nummer abzudrucken. Trotzdem hat der Beschuldigte die Berichtigung bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht.

Namens des Anzeigenden erstatte ich daher gegen den Beschul-digten Anzeige zwecks Bestrafung gemäss § 19 Ziffer 3 des Reichs-pressgesetzes.

Ich bitte in dieser Sache mich und nicht den Anzeigenden als Zeuge zu vernehmen, da ich den Schriftwechsel geführt habe undden gesamten Sachverhalt genau kenne.

Rechtsanwalt

KrausTagebuchexpediert am 31. Juli 1929