158.23 Brief Samek an Cornelis Bronsgeest

Materialitätstyp:

  • Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, schwarze Tinte

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 5. August 1931
Betreff: Kraus – Kroll-Oper
Diktiersigle: Dr.S/M

Empfänger

An: Herrn | Cornelis Bronsgeest
Masurenallee
Berlin Charlottenburg 9
Seite von 4

Sehr geehrter Herr!

Ich bestätige mit vielem Dank den EmpfangIhres freundlichen Schreibens vom 31. Juli, aus dem hervorgeht,dass Sie dem Herrn Generalintendanten das Memorandum in SachenPerichole“ bereits zur Kenntnis gebracht haben. Was die nach-trägliche Bezahlung für die Wortregie anlangt, von der Sie sagen,dass der Herr Generalintendant sich überzeugen liess, sie müsseerfolgen „erstens von rechtswegen und auch im Interesse derkünftigen gedeihlichen Zusammenarbeit“, so möchte ich Wert darauflegen, dass es Herrn Kraus selbstverständlich nur darauf ankommenkann, dass der Rechtsstandpunkt anerkannt wird, während keines-wegs die Meinung bestehen dürfte, dass eine Konzession wegeneiner künftigen gedeihlichen Zusammenarbeit gemacht wird. An-dererseits würde ja auch Herr Kraus niemals der Aussicht aufein weiteres Zusammenarbeiten im Sinne Ihres Projektes einenklaren Rechtsanspruch opfern, selbst wenn das materielle Er-gebnis jener Zusammenarbeit diesen weit überwiegen könnte.Dies ist Ihnen, sehr geehrter Herr, aus Ihrer persönlichenUnterredung mit Herrn Kraus, der keine Tendenz verfolgt, seine

Offenbachbearbeitungen an Bühnen auszuwerten, wohl hinreichendbekannt. Ihr freundlicher Vorschlag, der auf Grund der Anre-gung der Generalintendanz erfolgt, auf dem Vermittlungswegedie Ansprüche auf das Wortregiehonorar festzulegen, geht nundahin, dass dieses Honorar in derselben Höhe wie beim Rundfunkbemessen werde. Dieser Vorschlag wird selbstverständlich akzep-tiert, was wohl auch der vom Berliner Anwalt des Herrn Kraus angemeldeten Forderung wie der Meinung des Memorandums gemässist. Es war von vorneherein nicht anders gedacht. Entsprechendder Uebung beim Rundfunk (Gagenreduktion) würde sich sogardas Honorar von dem von Ihnen nominierten Betrag von 600 Markauf 550 Mark reduzieren. Dagegen müsste gleichfalls der Uebungbeim Rundfunk entsprechend die Bezahlung jener Diäten erfolgen,die durch solche Aufenthaltstage in Berlin erwachsen sind, welcheauf ausdrücklichen Wunsch der Kroll-Oper den Zwecken der Wort-regie gewidmet waren: ebenso selbstverständlich gehen von diesem Tagenjene ab, die bereits durch die Wortregietätigkeit vom beim Rundfunkihre Honorierung gefunden haben. Herr Kraus hat im Februar nachder Rundfunksendung von „Perichole“ (15. Februar) seinen Ber-liner Aufenthalt bis 21. verlängert: für diese Zeit werdenfünf Tage in Anrechnung gebracht. Die Wortregietätigkeit setztewieder am 12. März ein; Herr Kraus traf für diese Tätigkeit inBerlin ein und hielt sich am 12., 13. und (nach einer Unter-brechung durch einen Breslauer Aufenthalt) vom 19. bis 26.(den Tag vor der Premiere) bereit und führte sie auch, soweit

die widerstrebenden Kräfte es zuliessen, durch. Von den Diätendieser zehn Tage wurden jedoch die für die ersten sieben vomBerliner Rundfunk bezahlt, ebenso auch die Reise nach Berlin und zurück, die mithin gleichfalls selbstverständlich nicht zuberechnen ist. Es wären also im ganzen die Diäten für achtTage von der Kroll-Oper zu bezahlen, was entsprechend dem vomRundfunk festgesetzten Mass 240 Mark ausmacht. Die Gesamtsummebeträgt daher 790 Mark, mit welchem Betrag ich mich namensmeines Mandanten einverstanden erkläre.

Herr Kraus erwidert Ihre freundlichenGrüsse mit dem besten Dank.

Ich zeichne mit

vorzüglicher HochachtungIhr ergebener

KrausKroll-Operexp. am 6.8.1931