165.7 Brief RA Willy Katz an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr. Willy KatzFriedrichstraße 204
BERLIN SW 68
Empfänger
An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar SamekSchottenring 14
Wien I
Sehr verehrter Herr Kollege!
Zu Ihrem freundlichen Schreiben vom 7. September 1931 erlaubeich mir, zu erwidern, dass die Dreimonatsfrist zur Einbringungder Klage gegen Herrn Rowohlt noch nicht verjährt ist, und eineVerjährung für die nächste Zeit auch noch nicht zu befürchten ist.Ich habe die Privatklage gegen Ludwig am 21. August ds. Js. einge-bracht und habe darin erwähnt, dass die Kenntnis der beleidigendenStellen erst „kürzlich“ zur Kenntnis des von Herrn Kraus gelangtsei. Ein Gegenbeweis in der Richtung, dass der Privatkläger dieseKenntnis erheblich früher besessen habe, ist doch wohl nicht zubefürchten; daher ist m.E. zur Erweiterung der Klage gegen R. noch Zeit genug.
Inzwischen habe ich mit dem Schriftsteller von Radetzki,der zu dem engeren Freundeskreis von Herrn Kraus gehört, gesprochenund dabei erfahren, dass Rowohlt sich sogar häufig vor vielenOhren rühme, er lese die Bücher seines Verlages nicht. Daher istwohl in der Tat ein derartiger Einwand zu erwarten.
Sollte sich Herr Kraus zur Erhebung der Klage auch gegen R.
entschliessen, so ist m.E. bis zum 15. Oktober, evtl. sogar bis zum1. November ds. Js. Spielraum hierfür vorhanden.
Mit herzlichen Grüssen und vorzüglicherkollegialer HochachtungIhr ergebenerDr. Katz
19. SEP. 1931KrausE. Ludwig