168.3 Schriftsatz in Sachen Kraus ./. Landsberg (RA Otto Landsberg an das Amtsgericht Berlin-Mitte, G.Z. 148 B 808/31)
Schreiberhände:
- Botho Laserstein, schwarze Tinte
Materialitätstyp:
- Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen
L/G. Berlin, den 2. Februar 1932
Abschrift.
In der PrivatklagesacheKraus ./. Landsberg – 148.B.808/31 –
führe ich, damit Unrichtigkeiten, die sich indem klägerischen Schriftsatz vom 25. v.M. befin-den, nicht unwidersprochen bleiben, folgendes an:
Es ist nicht richtig, dass in der Hauptver-handlung II. Instanz Rechtsanwalt Dr. Laserstein gesagt hat, die Schriftsätze seien unter seinereigenen Verantwortung und grösstenteils seinereigenen Initiative entsprechend verfertigt wor-den, sondern er hat lediglich für den Inhalt desSchreibens vom 17. Juni 1931 die Verantwortungübernommen, nachdem ich die Anführungen auf dervierten Seite dieses Schreibens dazu verwendethatte, die Passivlegitimation des Privatklägers gegenüber der Widerklage darzutun.
Es ist nicht wahr, dass ich dem Privatklä-ger gesagt h a ä tte, sein Benehmen und seine Mienegefielen mir auch nicht. Das Wort „auch“ erklärt sichzur Genüge daraus, dass ich den Heiterkeitsaus-bruch des Privatklägers gerügt und dass er sichdarauf in der von mir geschilderten Weise ver-teidigt hatte.
gez. Landsberg,Rechtsanwalt.
An dasAmtsgericht Mitte,Berlin NW.40.