189.16 Entwurf einer Berichtigung

Schreiberhände:

  • schwarze Tinte
  • schwarze Tinte
  • Bleistift
  • Karl Kraus, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen
  • Durchschlag mit handschriftlichen Annotationen
Datum: 30. Dezember 1933
Seite von 4

Prag, am 3. Jänner 1934.

Dr.T./M.

An den verantwortlichen Redakteur der ZeitschriftDer GegenangriffDr. Marie Schnierer,Prag XI.,Biskupcova 23.

Als Rechtsanwalt des Herrn Karl Kraus,Herausgebers der „Fackel“, verlange ich die Aufnahme der folgen-den Berichtigung der in dem Artikel „Lanze für Karl Kraus“ inder Nummer 22 vom 17. Dezember 1933 Ihrer Wochenschrift enthal-tenen Nachrichten:

Pressberichtigung:

Es ist unwahr, dass Karl Kraus es ablehnte, sich unter österreichi-sche Zensur stellen zu lassen. Wahr ist, dass die Fackel von Nr. 40[4] an, erschienen am 5. Dezember 1914, bis zur Nr. 498, erschienenam 15. Oktober 1918, wie jede andere österreichische Druckschriftunter Kriegszensur gestellt war.

Es ist unwahr, dass es nach wenigen Monaten des SchweigensVictor Adler gemeinsam mit Karl Kraus gelang, durch Anfragen imösterreichischen Parlament die Fackel gegen die Zensur zu immuni-sieren, und dass er hierauf gegen die grosse Zeit schrieb. Wahrist, dass der Aufsatz „In dieser grossen Zeit“, von der Zensurunbehelligt, am 5. Dezember 1914 in der Nr. 404 der Fackel erschie-nen war. Wahr ist, dass die erste Immunisierung während des Krie-ges durch eine Anfrage in der Sitzung des österreichischen Abge-ordnetenhauses vom 26. Juni 1917 erfolgt ist, welche zahlreichebis dahin von der Kriegszensur konfiszierte Artikel und Stellen

der Fackel betraf, und dass diese Anfrage mit den immunisiertenArtikeln und Stellen in der Nr. 462 vom 9. Oktober 1917 zum Ab-druck gelangt ist. Wahr ist, dass sich unter den Namen der Unter-zeichner der Anfrage der Name Victor Adler nicht befand. Wahr ist,dass weiterhin wiederholt Konfiskationen vorgenommen wurden. EineImmunisierung dieser Artikel und Stellen erfolgte durch die An-frage von Abgeordneten, darunter Victor Adler, in der Sitzungdes österreichischen Abgeordnetenhauses vom 20. Dezember 1917und durch eine weitere Anfrage von Abgeordneten / ohne Victor Adler /in einer Sitzung im Jahre 1918. Diese beiden Immunisierungen wurdenin der Nr. 508 der Fackel im April 1919 veröffentlicht.

[Es ist unwahr, dass ein Hochverratsverfahren eingeleitetwar, wahr ist, dass auf Grund einer anonymen Denunziation Vorerhebun-gen wegen Verbrechens gegen die Kriegsmacht des Staates gepflogenwurden, das angeblich bei einer Vorlesung am 27. März 1918 begangenworden war. Dieser Fall wurde erst nach dem Kriege am 18. November1918 ad acta gelegt.] Es ist unwahr, dass Karl Kraus trotz diesem einem Hochverratsv V erfahren die ersten Szenen aus den „Letzten Tagen der Menschheitveröffentlicht hat. Wahr ist, dass eine Szene aus den letzten Ta-gen der Menschheit bereits im Mai 1916, eine weitere Szene im Okto-ber 1918 erschienen ist.

Hochachtungsvoll

Eingeschrieben gegen Rückscheinmit dem Zustellungsvermerke.Falls Zustellung in Prag XI., Biskupcova 23,undurchführbar, zuzustellen: Prag I.,Dlouhá tř. 47/49 / Kanzlei Dr. Sig. Stein./

KrausGegenangriff4. JAN. 1934

Entwurf

Dr.Sa/Ma.Betrifft: KrausGegenangriff

An denverantwortlichen Redakteur der ZeitschriftDer Gegenangriff,Prag.

Als Rechtsanwalt des Herrn Karl Kraus, Heraus-geber der Fackel, verlange ich die Aufnahme der folgenden Berich-tigung im Sinne des § 11 der Pressenovelle aus dem Jahre 1933.

Sie schreiben unter dem Titel Lanze für Karl Kraus:Niemals nahm Karl Kraus Rücksicht, weder auf sich noch aufandere. Immer fand er den Mut, sich gegen eine Welt zu stellen.Auch im Weltkriege. Gewiss, er lehnte es ab, sich unter österrei-chische Zensur stellen zu lassen.

Es ist unwahr, dass Karl Kraus es ablehnte, sich unterösterreichische Zensur stellen zu lassen. Wahr ist, dass dieFackel von Nr. 404 an, erschienen am 5. Dezember 1914, bis zurNr. 498, erschienen am 15. Oktober 1918, wie jede andere österreichische Druckschrift unter österreichische Kriegszensur gestellt war.

Sie schreiben: „Nach wenigen Monaten des Schweigensschon, als es Victor Adler gemeinsam mit ihm gelang, durchAnfragen im österreichischen Parlament die ‚Fackel‘ gegen dieZensur zu immunisieren, schrieb er gegen die grosse Zeit, dieer schon kannte, als sie noch so klein war.

Es ist unwahr, dass es nach wenigen Monaten desSchweigens Victor Adler gemeinsam mit Karl Kraus gelang, durchAnfragen im österreichischen Parlament die Fackel gegen dieZensur zu immunisieren, und dass er hierauf gegen die grosseZeit schrieb. Wahr ist, dass der Aufsatz „In dieser grossen Zeitvon der Zensur unbehelligt am 5. Dezember 1914 in der Nummer404 der Fackel erschienen ist war . Wahr ist, dass die ersteImmunisierung während des Krieges durch eine Anfrage in derSitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 26. Juni 1917erfolgt ist, welche zahlreiche bis dahin von der Kriegszensurkonfiszierte Artikel und Stellen der Fackel betraf, und dassdiese Anfrage mit den immunisierten Artikeln und Stellen in derNummer 462 vom 9. Oktober 1917 zum Abdruck gelangt ist. Wahr ist,

dass sich unter den Namen der Unterzeichner der Anfrage derName Victor Adler nicht bef indet and . Wahr ist, dass weiterhin wiederholtKonfiskationen stattgefunden haben vorgenommen wurden . Eine Immunisierung dieserArtikel und Stellen erfolgte durch die Anfrage des von Abgeordneten,Max Winter und Genossen, darunter Victor Adler, in der Sitzungdes österreichischen Abgeordnetenhauses vom 20. Dezember 1917und durch eine weitere Anfrage des von Abgeordneten Max Winter undGenossen (ohne Victor Adler) in einer Sitzung im Jahre 1918,deren genaues Datum sich nicht mehr feststellen lässt. Diesebeiden Immunisierungen wurden in der Nummer 508 der Fackel imApril 1919 veröffentlicht.

Sie schreiben: „Und trotz eines Hochverratsverfahrensund trotz der Gefahr der Verhaftung veröffentlichte er die erstenSzenen aus der gewaltigen Apokalypse ‚Die letzten Tage derMenschheit‘.

Es ist unwahr, dass ein Hochverratsverfahren eingelei-tet war, wahr ist, dass ein Verfahren Vorerhebungen wegen des Verbrechensgegen die Kriegsmacht des Staates aufgrund einer anonymen Den. gepflogen wurden anhängig war, das angeblichbei einer Vorlesung am 27. März 1928 begangen worden war. Dieses Dieser Verfahren Fall wurde erst nach dem Kriege am 27. März 1918 18. November 1928 ad actagelegt. Es ist unwahr, dass Karl Kraus trotz diesem Verfahrendie ersten Szenen aus den „Letzten Tagen der Menschheit“ ver-öffentlicht hat. Wahr ist, dass eine Szene aus den letzten Tagender Menschheit bereits im Mai 1916, eine weitere Szene im Oktober1918 erschienen ist.

auf Grund einer anonymenDenunziation gepflogen wurden,