193.92 Brief Samek an Sozialdemokrat (verantw. Red. Emil Strauss)
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Schreiberhände:
- Oskar Samek, schwarze Tinte
Sender
Oskar SamekReindorfgasse
XIV., Penzing
Empfänger
An: den | verantwortlichen Redakteur des „Sozialdemokrat“ | Herrn Dr. Emil StraussFochova 62
Prag XII.
Als Rechtsanwalt des Herrn Karl Kraus,Herausgebers der Zeitschrift „Die Fackel“ in Wien, und in des-sen Auftrage ersuche ich im Sinne des § 11 der Pressgesetznovelle um die Veröffentlichung der nachstehenden Berichtigung.
Hochachtungsvoll:
Pressberichtigung.
der in der Nummer 90 des „Sozialdemokrat“vom 16.IV.1936 unter dem Titel „Karl Kraus verliert einen Prozess“veröffentlichten Nachricht.
Es ist unwahr, dass Kraus in der im Juli 1934 erschienenen „Fackel“ gegen das österreichi-sche Proletariat und seine heldenhaften Schutzbündler Stellunggenommen hat,
wahr ist vielmehr, dasser in der im Juli 1934 erschienenen „Fackel“ für das österrei-chische Proletariat und seine heldenhaften Schutzbündler alsOpfer ihrer Parteiführer und gegen diese Stellung genommen hat;
es ist unwahr, dass sich Kraus insbesondere durch den Vorwurf der Gleichschaltung an das öster-
reichische Heimwehrregime an seiner Ehre getroffen fühlte,
wahr ist vielmehr, dass er imgleichen Masse sowohl diese, als auch zahlreiche andere, demwahren Sachverhalte widersprechende Behauptungen für beleidi-gend erachtet und deshalb die Klage überreicht hat;
es ist unwahr, dass das Gericht nachlängerer Beratung das Urteil verkündete, mit welchem Dr. Strauss von der gegen ihn erhobenen Anklage vollinhaltlich freigespro-chen wird,
wahr ist vielmehr, dass Dr. Strauss lediglich aus dem formalen Grunde eines Paragrafen des Ehren-schutzgesetzes freigesprochen wurde, der sich ausschliesslichund ausdrücklich auf „Gegenseitige Klagen“ bezieht.
Karl Kraus.