196.13 Brief RA Robert Herrmann an Samek
Materialitätstyp:
- Typoskript
Sender
Dr. ROBERT HERRMANNMASARYKSTRASSE 25/27
BRÜNN
Empfänger
An: Wohlgeboren Herrn | Dr. Oskar Samek, RechtsanwaltReindorfgasse 18
Wien XIV.
Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich erhielt Ihr geschätztes Schrei-ben vom 10. d.M. und teile höflich mit, dass nach § 6 derPressgesetznovelle Nr. 124/24 durch rechtzeitige Einleitungdes Strafverfahrens gegen irgend eine verantwortlichePerson die Verjährung gegen alle übrigen bis zu dem Tagegehemmt wird, an dem das Strafverfahren gegen die verfolgtePerson rechtskräftig beendet oder unterbrochen wurde. Zudieser Gesetzesstelle ist eine für uns gerade passendeEntscheidung des Obersten Gerichtes Nr. 4133/33 ergangen,die besagt: Durch Einleitung des Strafverfahrens gegen denverantwortlichen Redakteur und den Herausgeber einer pe-riodischen Druckschrift, wird die Verjährungsfrist gegenden / unbekannten / Verfasser des beleidigenden Artikelsgehemmt.
Das Brünner Gericht ist meiner Meinungnach auch für die allfällige Durchführung des Verfahrensgegen Sonka zuständig / § 486 der alten, hier noch geltendenStrafprozessordnung /.
Ich zeichnemit kollegialer HochachtungergebenerDr. Gallia
Kraus – Arb. Ztg. 14. NOV. 1934