31.4 Berichtigungstext Hans Liebstöckls

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 20. Juli 1925
Seite von 2

Auf Grund des § 23 des Gesetzes vom 7.IV.1922Nr. 218 Bundesgesetzblatt, fordere ich Sie auf, in der nächsten oderzweitnächsten Nummer Ihrer Zeitschrift „Die Fackel“ nachstehende Be-richtigung der in No. 691–696 der genannten Zeitschrift mit derDatumsbezeichnung „Juli 1925“ auf Seite 112 veröffentlichten unrich-tigen Tatsache in der an der zitierten Gesetzesstelle vorgeschrie-benen Form vornehmen zu wollen, wie folgt:

„Es ist unrichtig, dass ich den Ausspruch getanhabe, dass die Zeitung“, für die ich weiter schreibe, „ja das reineBanditenblatt geworden“ sei.

Richtig ist vielmehr, dass ich diesen „Ausspruchniemals und niemandem gegenüber getan habe“.

Dr. Hans Liebstoeckl.

An die Redaktion der „FackelWien, III.,

KrausLiebstöckl