103.7 Brief Samek an RA Max Hirschberg

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 17. Juli 1928
Betreff: Kraus – Fränkischer Kurier.

Empfänger

An: Wohlgeboren | Herrn Dr. Max Hirschberg
Kaufingerstrasse Nr. 30
München 7
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ihr geschätztes Schreiben vom 12./7.1928 samt beigeschlossener Erklärung des Beschuldigten Schardt habe ichHerrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er hat sich mit Ihrem Vorschlageinverstanden erklärt, nämlich, Herrn J. R. Süssheim, für den Fallals es zum Termin kommen sollte, ein Sonderhonorar von 50R.M. zu-sichern, ferner den Strafantrag gegen Schardt zurückzuziehen undeinen neuen Strafantrag gegen Dr. Ernst Hohenstatter einzubringenund in diesem Falle an Herrn J.R. Süssheim 20 R.M. und die gegneri-schen Kosten zu bezahlen. Ich für meine Person bitte Sie aber folg-endes in Erwägung zu ziehen, bevor Sie den Strafantrag gegenSchardt zurückziehen, wobei ich jedoch bemerke, dass ich für dasdeutsche Recht ähnliche Bestimmungen als gegeben voraussetze, wiesie für das österreichische Recht gelten und bitte Sie daher zuüberprüfen, ob meine Ansicht auch nach deutschem Rechte vertretbarist. In dem Schriftsatz des Herrn Schardt, in welchem er Dr. Hohen-statter als den Verfasser des Artikels angibt, wird nämlich wört-lich gesagt: „Die Herübergabe von Dr. Hohenstatter nach Nürnberg wurde vom Telefonstenografen Pfälzner im Aufnahmebüro des Fränki-

schen Kuriers aufgenommen. Der Angeschuldigte hat sogar bei einerWendung des Dr. Hohenstatter eine Milderung im formellenAusdruck vorgenommen, woraus hervorgeht, dass ihm jede persönlicheAbsicht der Beleidigung ferne lag.

Nach meinem Dafürhalten hat also Schardt damit zuge-geben den beleidigenden Artikel vor der Drucklegung gelesen undzum Drucke befördert zu haben, sich also der strafbaren Handlungmitschuldig gemacht. Dass er eine einzelne Wendung gemildert hat,beweist nur, dass er für diese Wendung die strafrechtliche Verant-wortung eben nicht übernehmen wollte, für die übrigen Beleidigungenaber im Bewusstsein der Beleidigung die Drucklegung besorgt hat. Nachösterreichischem Rechte wäre er unbedingt als Mitschuldiger zu be-strafen.

Gleichzeitig sende ich Ihnen den mir überlassenenSchriftsatz mit Dank zurück, sowie ich Ihnen auch den besten Dankdes Herrn Kraus übermittle.

Mit vorzüglicher kollegialerHochachtung

1 BeilageRekommandiert.

Betr. KrausFränkischer Kurier exp. am 17.7.1928.