103.32 Beschluss des Amtsgerichts München (P.R. Av. 99/28; Beschw. Reg. Nr. 902/1928)

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Datum: 29. Oktober 1928
Seite von 1

Abschrift.

Beglaubigte Abschrift.

Proz.Reg.Nr.Av 99/-928 München, den 29.Oktober 1928Beschw.Reg.Nr.902/1928

Betreff:Krauss Karl gegen Dr. Hohenstatter Ernst wegen Beleidigung.

Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts München I.

Die sofortige Beschwerde des Privatklägers Karl Kraus gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 2. Oktober1928, durch welchen die Privatklage gegen Dr. Ernst Hohen-statter wegen Beleidigung zurückgewiesen wurde, wird aus denzutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durchdas Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, als unbe-gründet kostenpflichtig verworfen.(§§ 383, 210, 311, 473 RSTPO.)

gez. Hasinger Kolb Wintersberger

Zur Beglaubigung:München, den 30. Oktober 1928Der Urkundsbeamteder Geschäftsstelle des Landgerichts München I gez. Schmid lt. Siegel Obersekretär

Für die AbschriftRechtsanwalt