192.17 Beweisanträge der klagenden Partei

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Datum: 8. Februar 1935
Seite von 15

mit 16. 8. XI. VII. 35

Mit Rücksicht auf die zahlreichen Wider-sprüche in den Aussagen der bei der letzten Streitverhand-lung einvernommenen Zeugen und auf die zwischen der vorge-legten Korrespondenz und den Aussagen der Zeugen RedakteurJan Münzer, Dr. Bedřich Fučík una Jan Klasna bestehendenWidersprüche ist die Klagspartei gezwungen, weitere Beweis-anträge zu stellen und tut dies zum Zwecke der Vereinfachungder Protokollierung und aus Gründen der Prozessökonomieschriftlich.

a./ Redakteur Jan Münzer, der zugibt, derInitiator der Anknüpfung der Beziehungen zwischen den Pro-zessparteien zu sein und der anführt, er habe seine Briefeimmer auf Grund dessen geschrieben, was ihm entweder die be-klagte Firma oder der Kläger mitteilte, behauptet, er habesich niemals als Bevollmächtigten der beklagten Firma aus-gegeben, im Gegenteil der klagenden Firma wiederholt münd-lich und vielleicht auch schriftlich mitgeteilt, dass ernicht Beamter der beklagten Firma und nicht berechtigt sei,für diese zu handeln. Er gibt zu, dass die Klagspartei nurmit ihm und sonst mit niemandem von der beklagten Firma verhandelthat. Ausser mit dem Eigentümer des klagenden Verlages hatin dieser Angelegenheit nur der Zeuge Prof. Jaray mit Redak-teur Münzer, und letzterer Professor Jaray überdies noch mit Dr.Fučík und dem zweiten Herrn vom Verlag Melantrich bei der Unterredung vom 16.XI.1934verhandelt. Sonst haben überhaupt keine mündlichen Verhand-lungen stattgefunden. Bei keiner dieser Verhandlungen hatRedakteur Münzer erklärt, von der Beklagten Firma nicht be-vollmächtigt zu sein, noch mitgeteilt, dass er weder Beamterder beklagten Firma, noch berechtigt sei, für diese zu han-deln. Die Korrespondenz wurde dem Gerichte vollständig vor-gelegt. Es fehlt kein einziger Brief, auch kein von Herrn

Redakteur Münzer in dieser Angelegenheit abgesendetesSchreiben. Im Briefe vom 22.II.1934 ersucht Herr RedakteurMünzer ausdrücklich, man möge die Absendung der Bücher an ihnpersönlich avisieren. Es ist also unwahr, dass Herr Redak-teur Münzer der klagenden Firma mitgeteilt hat, dass ernicht Beamter der beklagten Firma sei und nicht das Rechthabe, für diese zu handeln.

Beweis: Die gesamte bereits vorgelegte Korrespondenz,neuerliche Einvernahme des Zeugen Prof. Dr.Karl Jaray, Wien XIX, Langackergasse 22,Parteienvernehmung.

b./ Herr Redakteur Münzer hat angeführt,dass er überzeugt sei, dass die neuerschienen Hefte derZeitschrift DIE FACKEL nicht in den Kommissionsvertragfallen und dass die beklagte Partei diese Tatsache auchanerkannt, jedoch ersucht hat, die Fackelhefte mögen auchin das Kommissionsverhältnis aufgenommen werden, wiewohlsie nicht hineingehört haben. Er gab an, nicht zu wissen,ob der Kläger darauf eingegangen ist. Vor der am 16.XI.1934im Gebäude des Melantrich-Verlages in Prag-Smíchov zwischenHerrn Prof. Dr. Jaray, Dr. Fučík, Redakteur Münzer und einemBeamten der beklagten Partei / offenbar Jan Klasna / abgehal-tenen Konferenz hat Herr Prof. Dr. Jaray alle Punkte, überwelche verhandelt werden sollte, mit Herrn Jan Münzer be-sprochen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dassein Entgegenkommen in der Frage der Aufnahme der aktuellenFACKEL und des vereinbarten 30%igen Rabattes für die Lie-ferung dieser aktuellen Hefte nicht in Betracht kommt.Herr Redakteur Münzer hat dies zur Kenntnis genommen underklärt, er werde den Funktionären des Melantrich-Verlageshievon Mitteilung machen. Vor der Unterredung mit diesenFunktionären hat Herr Redakteur Münzer mit diesen über diezwischen ihm und Herrn Prof. Dr. Jaray besprochenen Punkte

gesprochen und als Herr Prof. Jaray dann hinzukam, hatihm Herr Redakteur Münzer in Anwesenheit des Herrn Dr.Fučík und des zweiten Beamten der beklagten Partei mit-geteilt, dass die Herren bereits zur Kenntnis genommenhaben, dass ein Entgegenkommen in der Frage des Rabattesvon den gelieferten aktuellen Fackelheften und der Auf-nahme dieser Lieferungen in das Kommissionsübereinkommenausgeschlossen ist. Da alle anwesenden Herren, mit Aus-nahme des Herrn Prof. Dr. Jaray, Tschechen sind, hat dieUnterredung zwischen Redakteur Münzer, Dr. Fučík und demdritten Herrn / Jan Klasna / jedenfalls in tschechischerSprache stattgefunden. Die Bemerkung des Zeugen JanKlasna, er habe, da Herr Prof. Dr. Jaray deutsch sprach,diesen nicht gut verstanden, ist daher vollkommen unan-gebracht, weil er bereits vorher durch Herrn RedakteurMünzer über diesen Punkt genau informiert war.

Beweis: Neuerliche Einvernahme des Herrn Prof. Dr.Jaray.

c./ Die Bedingungen des Kommissionsüber-einkommens sind zwischen dem Eigentümer des klagendenVerlages und Herrn Jan Münzer, der zugibt, immer nur imEinvernehmen mit dem beklagten Verlage Erklärungen abge-geben zu haben, vereinbart worden noch bevor die Büchernach Prag transportiert wurden. Die Frage, was mit denBüchern geschehen soll, war also durchaus klar, noch be-vor sich diese Bücher in Prag befunden haben. Es warausdrücklich vereinbart, dass die beklagte Partei diePropagandaspesen zu bezahlen hat und diese Vereinbarungwurde auch schriftlich und zwar im Briefe vom 5.II.1934und 11.IV.1934 festgelegt, in welchen ausdrücklich daraufhingewiesen wird, dass die beklagte Partei einen höherenRabatt deswegen verlangen müsse, weil sie die Regie und

Propagandaspesen tragen muss. Dies wurde auch bei der Un-terredung vom 16.XI.1934 von Dr. Fučík ausdrücklich aner-kannt mit dem Bemerken, dass man die Propagandaspesen nurdann in Betracht ziehen müsse, wenn es sich um die Liquidie-rung des Vertragsverhältnisses handelt.

Das von Herrn Dr. Fučík erwähnte Propagandama-terial, von dem nach seiner Behauptung angenommen wurde,dass es von der Klagspartei zur Verfügung gestellt wird,bestand aus nichts anderem, als aus Inseraten, die, selbstwenn irgendwelches Propagandamaterial vom Verlag FACKEL jemals verwendet worden wäre, selbstverständlich vom be-klagten Verlage verfasst werden mussten. Ganz abgesehendavon, dass man es diesem, über als Kommissionär und Ver-käufer der Bücher, überlassen musste, den Text der Inserateselbst aufzusetzen, ist es doch selbstverständlich, dassman dem Eigentümer des klagenden Verlages, der auch desseneinziger Autor ist, nicht zumuten kann, Inserate zu ver-fassen, in welchen seine eigenen Bücher angepriesen werden.Ueberdies konnte niemand voraussetzen, dass beim klagendenVerlage irgendein Propagandamaterial vorhanden ist, welchesfür die Pragerkommission Verwendung finden könnte.

Wenn also Herr Dr. Fučík in seiner Aussage sichtlich darauf-hinarbeitet, glaubhaft zu machen, dass nicht vereinbart war,dass die Propagandaspesen nicht zu Lasten der beklagtenFirma gehen, dann geschieht dies im Widerspruch zu dermündlichen und in den Briefen vom 5.II. und 11.IV.1934 schriftlich niedergelegten Vereinbarung, wobei er von demPropagandamaterial in einer Weise spricht, als ob es sichum irgendetwas Grosses handeln würde, während es sich inWirklichkeit um nichts anderes handelt, als um die Stili-sierung kurzer Inserate. Dagegen steht fest, dass ein sehrwirksames Propagandamittel von der beklagten Partei wis-sentlich nicht ausgenützt wurde. Anlässlich des 60. Geburts-

tages des Eigentümers des klagenden Verlages ist in Wien eine Publikation erschienen, welche Beiträge von Schrift-stellern verschiedener Nationalität enthalten hat, die dasSchaffen des Autors der vom beklagten Verlage in Kommis-sion übernommenen Werke, Karl Kraus, gewürdigt haben. In die-ser Publikation waren auch Beiträge bekannter čsl. Schrift-steller und Dichter, wie Karel Čapek und Josef Hora, sowieein Beitrag des „Initiators“ der streitgegenständlichenVertragsangelegenheit, Jan Münzer, enthalten. Wiewohl alsoder Initiator und Unterhändler Jan Münzer Gelegenheit hat-te, die Publikation zur Propagierung der Werke des Eigentümersdes klagenden Verlages zu empfehlen, hat er dies bewusstund absichtlich unterlassen und diese Unterlassung späterHerrn Prof. Dr. Jaray gegenüber damit begründet, dass bereitsirgendwelche Differenzen zwischen den Parteien bestandenhätten, derentwillen er es unterlassen habe, die von dieser Publika-tion dem beklagten Verlage Mitteilung zu machen.

Beweis: Zeuge Prof. Dr. Karl Jaray, Parteienvernehmung.

d./ Die beklagte Partei wendet unter an-derem gegen den Klagsanspruch ein, sie sei zur Zahlung des-wegen nicht verpflichtet, weil sie den Vertrag aufgekündigthat. Dazu muss bemerkt werden, dass der Vertrag im Zeit-punkte der Klagsüberreichung von der Beklagten nicht auf-gekündigt war und dass sie überhaupt nicht berechtigt ist,den Vertrag einseitig aufzukündigen. Das Recht steht stünde ihrselbst dann nicht zu, wenn es wahr wäre, dass der Punkt 6des Vertragsentwurfes vom 30.III.1934 Anwendung finden darf.Auch der Kommissionär ist nicht berechtigt, den Vertrag zurUnzeit zu kündigen, tut er dies, insbesondere also zu einerZeit, wo der Kommissionär ausser der Lage ist, andere Vorkeh-rungen zu treffen, so wird er schadenersatzpflichtig / § 1021 A.B.G.B. vide Stab- Pisko Kommentar zum Allgemeinen deutschen

Handelsgesetzbuch Anmerkung zu Artikel 360 Seite 423 zweiterBand, Ausgabe ex 1910 /. Die Aufkündigung des auf lange Dauerberechneten Kommissionsverhältnisses nach Ueberreichung derKlage in einem Zeitpunkte, in welchem die mit dem Transporteder Bücher von Leipzig und Wien nach Prag verbundenen undspäter aus dem Ertrage der Bücher von der Klagspartei zuersetzenden Transportspesen durch den Verkauf der Büchernoch nicht hereingebracht werden konnten, muss unbedingt alszur Unzeit gegeben angesehen werden und ist daher, ganz abge-sehen von den durch sie begründeten Schadenersatzansprüchenunstatthaft.

Beweis: Parteienvernehmung.

mit 16 XI 34 (Karl Jaray)

Prof. Dr. Karl Jaray: „Ich habe in dieser Angelegenheit zumersten Mal mit Redakteur Münzer am 7.2.1934 verhandelt.Damals teilte mir Münzer mit, dass die Parteien die Ab-sicht haben, die Bücher des Verlages Die Fackel nach Prag zutransportieren, dass jedoch noch ein kleines Hindernis be-steht, welches die Transportauslagen betrifft. Er teiltemir ferner mit, dass die beklagte Partei von ihm verlangt,er möge die Garantie für diese Transportkosten bis zumBetrage von 6.000 Kč garantieren übernehmen, was er aller-dings selbst nicht tun könne und dass er beabsichtige, meh-rere Personen, die gemeinsam diese Garantie zu übernehmenbereit wären, zu gewinnen. Noch am gleichen Tage hathaben dieseGarantie Dr. Max Lobkowicz, ich und Münzer übernommen. Dieshaben wir Münzer bekanntgegeben, welcher uns mitteilte,dass er die Garantieurkunde bei der Beklagten unterschrei-ben müsse und dass die Angelegenheit jetzt erledigt ist.Ich bemerke, dass auch Dr. Max Lobkowicz und ich die Garan-tieerklärung unterschrieben haben. Ich habe von dieser An-gelegenheit dann einige Monate nichts gehört und erst an-fangs Mai 1934 habe ich vom Kläger erfahren, dass Differen-zen entstanden sind. Ich füge noch hinzu, dass ich den Klä-ger von der oben erwähnten Garantie keine Mitteilung ge-macht habe. Nach der Mitteilung des Klägers sind die Diffe-renzen hauptsächlich bezüglich der Transportspesen entstanden.Ich habe dem Kläger den Antrag gestellt, dass ich über dieAngelegenheit mit Münzer verhandeln werde, da ich ohnediesnach Prag fahren musste. Die Rücksprache mit RedakteurMünzer hat am 13.6.1934 im Café SLAVIA in Prag stattgefunden.Damals hat mir Münzer erzählt, wie es zu der ganzen Sachegekommen ist und den Fall so geschildert, dass der Direktordes beklagten Verlages, Šalda, die Absicht hatte, dem Verlage der beklagten Firma Werke fremder Autoren anzugliedern,

dass er da insbesondere an russische und deutsche Autorengedacht habe und dass Münzer zwischen der Klagspartei undder Beklagten vermittelt habe. Wir sprachen dabei dannüber die damals entstandenen Differenzen und zwar überdie Kosten des Transportes der Bücher nach Prag. Ich bemerkte,dass ich überzeugt gewesen sei, dass diese Kosten von derBeklagten bezahlt werden, worauf Münzer mitteilte, diessei ein Irrtum, die beklagte Partei sollte diese Kostender Klagspartei bloss kreditieren. Münzer erklärte sodann,dass jetzt die ganze Sache in Ordnung sei. Daraufhin binich abgereist. Redakteur Münzer hat sich mir gegenüberimmer als Angestellten der beklagten Firma ausgegeben, waser mir später so erklärte, dass die beklagte Firma zwei Ab-teilungen habe und zwar einen Bücher- und einen Zeitungsverlag.Später habe ich dann vom Kläger, der mir auch die Korrespon-denz zeigte, erfahren, dass diese Differenzen nicht besei-tigt sind und dass die beklagte Partei verlangt, dass auchdie Zeitschrift „Die Fackel“ und zwar auch die neu er-scheinenden Hefte in den Vertrag einbezogen werden. Ichhabe mich erbötig gemacht, mit Münzer neuerlich zu verhan-deln. Ich habe damals Münzer mitgeteilt – es war dies in derZeit vom 14 bis 16.XI.1934 –, dass die Zeitschrift FACKEL und zwar die neuen Hefte / wir nannten sie die aktuellenHefte / nicht in die Generalkommission fällt, dass für diese ein30%iger Rabatt gilt, welchen die beklagte Partei – wie jederandere Buchhändler geniesst, dass dieser Rabatt nicht er-höht werden kann. Münzer sagte mir damals, er wisse dasund auch die Fa. Melantrich wisse es und es habe sich nurum ein Ansuchen gehandelt. Münzer teilte mir damals mit,dass der Abverkauf der Bücher des Klägers sehr schlecht istund dass er am liebsten das ganze Verhältnis liquidierenmöchte. Am 16.XI.1934 hatte ich dann eine Konferenz bei der

beklagten Firma und zwar mit Dr. Fučík, Jan Münzer und nocheinem Herrn vom beklagten Verlage, dessen Namen ich nicht kenne. Damals teiltemir Dr. Fučík mit, dass die Transportspesen Kč 10.717.–, diePropagandaspesen Kč 6.456.–– und die Einnahmen aus dem Ver-kaufe der Bücher des Klägers cca. 7.000 Kč betragen. Ichfragte damals Münzer, warum in den Ausgaben auch Propaganda-spesen enthalten sind, welche nach dem Kommissionsvertragenur von der beklagten Firma zu bezahlen sind, worauf mirsowohl Herr Dr. Fučík, als auch Redakteur Münzer konformantworteten, dass nach dem Kommissionsvertrage, also nachdem bestehenden Vertragsverhältnisse diese Kosten nichtin die Verrechnung gehören, dass jedoch im Falle einer Liqui-dierung alle Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt werdenmüssten. Damals teilte mir auch Red. Münzer in Anwesen-heit der genannten Personen mit, dass die Anwesenden zurKenntnis genommen haben, dass der 30%ige Rabatt von denaktuellen Fackelheften nicht erhöht werden kann. Damalsverlangte Dr. Fučík für den Fall der Auflösung des Kommis-sionsverhältnisses, der Kläger solle die ganze Differenzzwischen den Einnahmen und Ausgaben übernehmen, worauf icherwiderte, dass dies ganz ausgeschlossen sei. Darauf habeich dann von der Beklagten einen Brief vom 13.XII.1934 er-halten, in welchem mir mitgeteilt wird, dass sie nicht be-reit sei, einen Teil des Verlustes zu übernehmen. Ich wardamals überzeugt davon, dass Red. Münzer im Einvernehmenund mit Kenntnis der beklagten Partei handelt und dachte,dass er ein führender Beamter der beklagten Firma sei.Dies habe ich aus dem Auftreten des Red. Münzer geschlossen.Es ist richtig, dass Münzer, wenn er etwas vereinbart hat,sich zunächst vorher an die beklagte Firma gewendet hatund dann mitgeteilt hat, ob die beklagte Firma damit ein-verstanden ist.

Jan Münzer: „Ich bin Redakteur der Morgenausgabe desČeské Slovo, dessen Herausgeberin die AktiengesellschaftMelantrich ist. Ich bin der Initiator des Gedankens derAnknüpfung von Geschäftsbeziehungen zwischen beiden Parteien.Damals bestand die Befürchtung, dass das Wiener-Lager derklagenden Firma im Hinblick auf die politischen Verhältnissegefährdet sein könnte und ich habe mich deswegen an denGeneraldirektor der beklagten Firma, Šalda, gewendet, habeihm aber damals noch keine besonderen Anträge gestellt.Ich habe ihm nur geschildert, wie sich die Sache verhältund ihm mitgeteilt, dass der Kläger es verdienen würde,dass sein Lager gerettet werde. Šalda hat mir damals er-widert, dass er nichts dagegen hätte. Ich bemerke, dass ichmich niemals als Bevollmächtigter der beklagten Firma aus-gegeben habe, dass, ich im Gegenteil der klagenden Firma wiederholt mündlich und vielleicht auch schriftlich mitge-teilt habe, dass ich nicht Beamter der beklagten Firma undnicht berechtigt bin, für sie zu handeln und ich habe auchniemals in der Korrespondenz mit der Klagspartei und über-haupt bei Verhandlungen in dieser Angelegenheit für die Be-klagte etwas unterschrieben. Ich habe den Kommissionsver-trag, zwischen den Parteien weder abgeschlossen noch verhan-delt, sondern dieser wurde zwischen den Parteien und zwarschriftlich auf Grund der zwischen ihnen gewechselten Kor-respondenz vereinbart. Ich bemerke, dass ich bei der be-klagten Firma keinerlei Stellung habe und dass ich in die-ser Angelegenheit bei Verhandlungen mit der Klagspartei,wenn diese irgendeinen Antrag stellte, immer erklärt habe,dass ich glaube, die Firma Melantrich werde darauf eingehenund dass ich sie befragen werde. Auf Grund dessen, was ichüber diese Sache weiss, bin ich überzeugt, dass die neuer-schienenen Hefte der FACKEL nicht in den Kommissionsvertrag

fallen und dass die beklagte Partei diese Tatsache auch anerkannt hat. Diese hat jedoch damals ersucht, die Fackelheftemögen auch in das Kommissionsverhältnis aufgenommen werden,wiewohl sie deswegen nicht hineingehört haben und zwarhat sie dieses Ersuchen deswegen gestellt, weil nach ihrenAngaben das Ergebnis des Verkaufes der Bücher des Klägerssehr schlecht war und nur durch Aufnahme der Fackelhefte inden Kommissionsvertrag verbessert werden könnte. Ob derKläger darauf eingegangen ist, weiss ich nicht. Ebenso istmir unbekannt, in welcher Art die Transportkosten für dieUeberführung des Lagers von Wien und Leipzig nach Pragspäter zwischen den Prozessparteien verrechnet werden sollten.Es ist richtig, dass nach dem von mir an den Kläger ge-schriebenen Briefe die Propagandaspesen von der beklagtenPartei zu zahlen waren. Meine Briefe habe ich immer aufGrund dessen geschrieben, was mir entweder die Beklagteoder der Kläger mitteilte. Dieser hat mündlich in dieserAngelegenheit nur mit mir und mit niemandem von der beklag-ten Firma verhandelt.“

Dr. Bedřich Fučík: „Ich bin Direktor und Kollektivprokuristdes Verlages Melantrich. Es ist richtig, dass Redakteur JanMünzer die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien ver-mittelt hat. Nach Münzers Mitteilungen hat es sich ursprüng-lich nur darum gehandelt, das Lager des Klägers, welchesgefährdet war, an einen gesicherten Ort zu überführen undes wurde daher ursprünglich überhaupt nicht über einen Kom-missionsvertrag verhandelt. Unsere Firma war damit einver-standen, dass das Lager des Klägers nach Prag überführtwerde, damit es vor der Vernichtung bewahrt bleibe und warauch bereit, die Kosten dieses Transportes vorläufig fürden Kläger zu bezahlen und sie ihm zu kreditieren.

Es war nicht vereinbart, wie dann diese von der beklagtenPartei aufgewendeten Spesen mit dem Kläger verrechnet wer-den sollten. Damals haben wir nicht damit gerechnet, dassdas Lager des Klägers so gross ist. Wir haben überdies eineSicherstellung der Transportspesen verlangt und erhalten.

Der durch die persönliche Garantie des Prof. Dr. Jaray,Dr. Lobkowicz und Jan Münzer sichergestellte Betrag beliefsich auf 6.000 Kč. Dieser Betrag wurde uns im September1935 bezahlt. Als wir dann das Lager des Klägers in Prag hatten, hat es sich darum gehandelt, was man mit ihm beginnensoll und deswegen haben wir dem Kläger den Vertragsentwurfvom 30.3.1934 eingesendet, nachdem ich vorher mit Red. Münzer darüber verhandelt hatte, dass wir den kommissionsweisenVerkauf der Bücher des Klägers für die Č.S.R. und vielleichtauch für Deutschland gegen einen Rabatt von 50% übernehmenund dem Kläger die Transportkosten kreditieren könnten.Damals ist nichts darüber vereinbart worden, wie diese Ko-sten später dem Kläger zu verrechnen sind. In dem Vertrags-entwurf haben wir allerdings einen 60%igen Rabatt verlangt,da wir nach Einlangen des Lagers feststellten, dass es sichum eine einigermassen von den üblichen Kommissionen abwei-chende Kommission handeln wird. Es waren nämlich hier unbe-kannte Bücher und deshalb war es war notwendig, Geschäfts-verbindungen auch mit deutschen Buchhändlern, mit denen wirnicht in Geschäftsverbindung waren, anzuknüpfen und dieBücher auch bei den tschechischen Kundschaften zu propagieren.Da uns jedoch der Kläger später auf Grund einer Aufstellungdavon überzeugt hat, dass er auf einen 60%igen Rabatt tat-sächlich nicht eingehen könne, haben wir in einem späterenBriefe von dieser Forderung Abstand genommen und auf einen50%igen Rabatt zurückgegriffen. Ursprünglich war nichtsdarüber vereinbart, wer die Propagandaspesen zu zahlen hat.

Damals haben wir vorausgesetzt, dass uns die Klagsparteidas Propagandamaterial zur Verfügung stellen wird. Als sieuns mitteilte, dass sie kein Propagandamaterial besitze,haben wir dieses Material selbst angefertigt. Soweit ichauswendig weiss, hat dies 6.000 Kč gekostet. Nach meinerUeberzeugung ist es nicht zum Abschlusse eines fixen Kom-missionsvertrages gekommen und es war nur der 50%ige Rabattvereinbart. Endlich wurde das Verhältnis gekündigt. Nachmeiner Ueberzeugung hat nur ein faktischer Zustandexistiert, nämlich, dass wir die Ware der beklagten Parteiin Kommission verkauft haben und zwar nach der im Briefe vom 3.7.1934 enthaltenen Vereinbarung. Nur das fakti-sche Verhältnis und diese Vereinbarung vom 3.7.1934 istnach meiner Ansicht gekündigt worden. Da während der gan-zen Verhandlungen niemals eine Erwähnung darüber getanwurde, dass die neu herausgegebenen Hefte der ZeitschriftDie Fackel“ nicht unter das Kommissionsverhältnis fallenund dass bezüglich dieser Hefte nicht der 50%ige Rabatt zugelten habe, hatten wir diese Hefte für einen 50%igen Rabattin Kommission. Ich weiss daher nicht, wie die Klägerin dazukam, uns von den alten Fackelheften 50%, von den neuen bloss30% zu gewähren. Darüber, wann wir die Kosten der Ueberführungdes Lagers von Wien und Leipzig nach Prag mit dem Kläger ver-rechnen sollen, nämlich ob wir die Bezahlung dieser Kostenerst bei Auflösung des Verhältnisses mit dem Kläger zu ver-langen haben oder ob wir sie uns schon früher aus dem Ver-kaufserlöse, den wir dem Kläger überweisen sollten, abziehensollen, ist überhaupt nichts vereinbart worden. Es ist rich-tig, dass die Transportspesen 10.717.– Kč und ganz bestimmtrichtig, dass die Propagandaspesen 6.491 55 Kč betragen haben.Mündlich hat niemand von unserem Vertrage in dieser Angele-genheit mit dem Kläger verhandelt. Es ist richtig, dass wirdamals dem Kläger eine Kopie des Entwurfes Beilage K orig

eingesendet haben und dass ihn uns die Klagspartei weder unter-schrieben noch retourniert hat. Ich kann mich nicht erinnern,dass bei der Unterredung mit Prof. Jaray und Red. Münzer beiuns überhaupt die Rede davon war, dass die neuen Fackelheftenicht in den Kommissionsvertrag fallen und dass wir dieseTatsache damals anerkannt hätten. Ich schliesse es aus, dasswir bei der Unterredung mit Prof. Jaray und Red. Münzer aner-kannt haben sollen, dass die Propagandaspesen von uns zu be-zahlen sind.

Jan Klasna: Ich bin Disponent der beklagten Partei. Mündlichhabe ich in dieser Angelegenheit mit dem Kläger nie verhandelt,sondern nur die Korrespondenz mit der Klagspartei teilweiseund zwar ab Juni 1934 geführt. Die frühere Korrespondenz hatunser Beamter Novotný geführt und ich selbst habe über dieseAngelegenheit nur mit Redakteur Münzer verhandelt.

Meine aktivste Handlung in dieser ganzen Angelegenheit be-stand darin, dass ich der Klagspartei schriftlich erklärthabe, dass wir uns mit einem 50%igen Rabatt begnügen.Nach meiner Ansicht ist es überhaupt nicht zum Abschlusseines fixen Kommissionsvertrages gekommen, weil immer wiederneue Differenzen entstanden sind. Nach meiner Ansicht habenauch die neuen Fackelhefte in das Kommissionsverhältnis ge-hört, weil das Gegenteil nirgend vereinbart war und wir habenauch niemals das Gegenteil anerkannt, wenigstens erinnereich mich nicht, dass wir dies bei der Unterredung mit Prof.Jaray anerkannt hätten. Dazu bemerke ich, dass ich, da ichnicht Herr Prof. Jaray deutsch sprach, diesen nicht gut ver-standen habe. Auch über die Verrechnungsart der Ueberfüh-rungskosten des Lagers nach Prag, nämlich wann wir dieseKosten dem Kläger verrechnen sollen und deren Bezahlungverlangen, resp. wann wir uns diese Kosten von den Eingängen,die dem Kläger zu überweisen waren, abziehen sollen, istkeine Einigung zustandegekommen, weil wir unsere Forderung

nach einem 60%igen Rabatt gefallen ist. Ich bemerke, dassich im Briefe vom 8.II.1935 in der ersten Kolonne die Laden-preise, in der zweiten Kolonne die Netto-preise der Büchernach Abzug des 50%igen Rabattes angeführt habe. Was diePropagandaspesen betrifft, waren sie tatsächlich notwendigund zweckmässig und Prof. Jaray hat diese Tatsache auch an-erkannt. Ich weiss, dass die Bezahlung dieser Spesen von Dr.Fučík beim Kläger reklamiert wurden, woraus ich schliesse,dass die Klagspartei sie zu bezahlen hatte.