193.107 Brief RA Johann Turnovsky an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

JUDr. JOHANN TURNOVSKY | Advokat
Vodičkova 33
Prag
Datum: 30.IV.1936
Betreff: Kraus – Sozialdemokrat

Empfänger

An: P.T. | Herrn Dr. Oskar Samek, | Advokat
Reindorfgasse 18
Wien – XIV
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Doktor.

Ich bestätige den Empfang Ihrerbeiden frdl. Briefe vom 29. d.M. und bitte zur Kenntnis zu nehmen,dass ich die Nichtigkeitsbeschwerde heute überreicht und die inIhren letzten Briefen enthaltenen Argumente entsprechend verwen-det und in den Text eingefügt habe. Ich bitte daher, die Ihneneingesendete Uebersetzung der Beschwerde, die wie ich erst nach ihrerAbsendung feststellen konnte, einige sinnstörende Schreibfehlerund zahlreiche stilistische Mängel enthält, zu kassieren, da derInhalt des Schriftsatzes ohnehin abgeändert wurde. Ich werde Ihnenfür Ihre Akten eine abgeänderte Uebersetzung einsenden.

Für die Uebersendung des Durchschlagesdes Briefes an das Prager Tagblatt danke ich Herrn K. und Ihnenherzlichst. Ich habe dieses Kleinod satirischer Kunst mit grossemGenusse gelesen. Die Rücksendung wird erfolgen, bis ich den BriefHerrn Fischer zeigen kann, resp. nachdem ich ihn Herrn F. gezeigthaben werde.

Die Uebersetzungen der Nichtigkeitsbe-schwerde und der Berufungsmitteilung in Sachen Melantrich werdeich Ihnen allerdings in den nächsten Tagen nicht einsenden können,da ich vorher einige unaufschiebbare Arbeiten erledigen muss.

Zu der Berichtigungsangelegenheit

Sozialdemokrat möchte ich nochmals bemerken, dass ich diesem Blatte eine zweite abgeänderte Berichtigung nicht einsenden kann und dassich Ihre Bemerkung über die Abänderung der Berichtigung so verstehe,dass diese Abänderung vorgenommen werden könnte, wenn das Gericht im Verfahren nach § 14 der Pressgesetznovelle finden sollte, dassdie verlangte Berichtigung den Vorschriften des § 11 Abs. 1 zweiterSatz nicht entspricht und den Vorschlag auf Veröffentlichung einerabgeänderten Fassung der Berichtigung macht. Die I i n diesem Falle zutragenden Kosten können wir ruhig auf uns nehmen, da sie den Be-trag von 150 Kč nicht überschreiten werden. Ob das Gericht nichteine Fassung vorschlagen wird, die Herrn K. nicht befriedigen kann,oder wird, kann ich allerdings nicht voraussagen. Eben mit Rück-sicht auf diese Möglichkeit wäre zu erwägen, ob man sich nicht nurmit der Ueberreichung der Ehrenbeleidigungsklage begnügen und aufdiese beschränken sollte. Ich erbitte mir dazu Ihre Rückäusserungund bin mit besten Grüssen an Herrn K. und Sie und dem Ausdrucke

der vorzüglichsten Hochachtungergebener:Dr. Turnovsky

KrausSozialdemokrat2. MAI 1936