193.106 Brief Samek an RA Johann Turnovsky
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Sender
Oskar SamekReindorfgasse
XIV., Penzing
Empfänger
An: Herrn | Dr. Johann Turnovsky, AdvokatVodickova 33
Prag II.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Mein an Sie gerichteter Brief vom 28. April1936 war von der Meinung getragen, dass es im tschechoslowakischenebenso wie im österreichischen Recht die Möglichkeit gibt, eineBerichtigung unter Zurücknahme der früheren zu verbessern respek-tive neu zu machen. Da dies aber nach Ihren Aufklärungen imSchreiben vom 29. April 1936 nicht der Fall zu sein scheint, möchteich Sie ersuchen, mit der Ueberreichung des Antrages nach § 14 derPressgesetznovelle zuzuwarten, bis ich in der Lage bin, Herrn K. den Sachverhalt aufzuklären, da auch er der Meinung war und ist,es bestehe die Möglichkeit der zweiten Berichtigung in der Tschecho-slowakei ebenso wie in Oesterreich. Allerdings könnte man aus dem§ 13, Absatz 3 der Pressgesetznovelle Nr. 126/33 vielleicht dochschliessen, dass eine solche zweite Berichtigung dann möglich ist,wenn die erste nicht veröffentlicht wurde, denn dieser Absatz,dass die Veröffentlichung einer Berichtigung abgelehnt werden kann,wenn auf Verlangen desjenigen der die Berichtigung begehrt, oderauf Verlangen der ihn vertretenden Person in derselben periodischenDruckschrift eine Berichtigung derselben Nachricht veröffentlicht wurde, ist nur verständlich, wenn eine solche Zurücknahme derersten und Einsendung einer zweiten Berichtigung selbstverständlichinnerhalb der vorgesehenen Frist möglich ist. Da Sie ja wahrschein-lich Kommentare haben werden, die diesen Paragraphen näher erklären,
so wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie mir mitteilten, was füreinen Sinn diese Gesetzesstelle hat. Nach der Rückkehr des Herrn K. werde ich Ihnen weiter berichten und zeichne, Sie bestens grüssend,mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener