193.141 Brief Samek an RA Johann Turnovsky

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Reindorfgasse
XIV., Penzing
Datum: 3. Juni 1936
Betreff: Kraus – Sozialdemokrat
Diktiersigle: Dr.Sa/Bl

Empfänger

An: Herrn | Dr. Johann Turnovsky, Advokat
Vodičkova 33
Prag II.
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Auf mein Schreiben vom 23. Mai 1936, dessenDurchschlag ich Ihnen eingesendet habe, hat das „Prager Tag-blatt“ mit Zuschrift vom 26. Mai 1936 laut Beilage 1/ (in Ab-schrift) geantwortet. Es besteht also die Möglichkeit durcheinen Brief, den entweder Sie oder ich an das „Prager Tagblattrichten könnte, die Lügen zurückzuweisen. Allerdings wäre nachder merkwürdigen Entscheidung, die Sie in Ihrem Brief vom 28.Mai 1936, für den ich auch im Namen des Herrn K. herzlichst dan-ke, erwähnen und die wir auch selbst gelesen haben, dadurch viel-leicht die Möglichkeit genommen, die Ehrenbeleidigungsklage ge-gen Dr. Schwelb einzubringen, von der ich Ihnen einen Entwurf ein-sende, um Sie zu informieren, wie ich mir die Darstellung desSachverhaltes in der Klage vorstelle, wobei selbstverständlichdie endgiltige Fassung und die Anpassung an die tschechoslo-vakischen Gesetze Ihnen überlassen bleiben müsste, ebenso dieAenderungen für den Fall, dass nur Dr. Schwelb angeklagt wird.Wenn es möglich wäre, trotz dem Abdruck der Zuschrift an dasPrager Tagblatt“ die Klage gegen Dr. Schwelb einzubringen, wäredies Herrn K. und mir am liebsten. Wenn das „Prager Tagblatt

den Abdruck der Zuschrift verweigert, so bin ich dafür, dieseKlage einzubringen, die mir juristisch und auch in tatsächlicherBeziehung weitaus interessanter erscheint als die Klage gegenden Bericht des „Sozialdemokrat“, von dem Herr K. nach wie vorder Meinung ist, dass eine Verurteilung des Herrn Dr. Schwelb nicht zu erzielen sein dürfte, da ihm, wenn er auch Informator desProzessvorganges war, keineswegs nachzuweisen sein wird, er seiauch der Informator bezüglich der beleidigenden Stellen. Der al-lerdings grosse Vorteil, den die Klage gegen Dr. Schwelb bietet,ist, dass man dadurch den verantwortlichen Redakteur seines Ver-teidigers beraubt und schon in diesem Prozess feststellen lassenkann, dass Herr Dr. Schwelb der Verfasser des Berichtes sei, den dasPressbüro ausgesendet hat.

Die Klage wegen § 14 des Pressgesetzes bitte ichSie einzubringen. Ich glaube, dies schon in einem Brief mitge-teilt zu haben.

Indem ich Ihnen die besten Grüsse des Herrn K. übermittle und Sie auch selbst bestens grüsse, zeichne ich mitvorzüglicher

kollegialer Hochachtung

3 Beilagen.

KrausSozialdemokrat