Nicht nur Samek (s. Akte 148), sondern auch Kraus verlangte durch Samek Berichtigungen von unwahren Tatsachen in der Prozessberichterstattung der Arbeiter-Zeitung zum Prozess Pisk ca. Kraus (s. Akte 134): Es sei unwahr, dass Kraus Pisk als „Schlieferl“ bezeichnet habe, dass die Verteidigung die Verhandlung anderthalb Jahre durch Vertagungsanträge blockiert habe und dass Samek sich eine „erstaunliche Taktik“ zugelegt habe. Als der verantwortliche Redakteur Oskar Pollak eine Woche später, die Berichtigung noch nicht gebracht hatte, urgierte Samek nochmals und fügte noch einen weiteren zu berichtigenden Punkt hinzu. Weitere zehn Tage später brachte Samek Klage ein, da nicht berichtigt worden war. Das Strafbezirksgericht unter Christoph Höflmayr entschied, dass die Weigerung die Berichtigung zu bringen, insofern nicht grundlos war, als sie nicht in allen Punkten dem Gesetz entsprach. Oskar Pollak wurde freigesprochen und musste nur einen Teil der Berichtigung veröffentlichen, während Kraus die Kosten der Verfahrens zu übernehmen hatte. Nach einiger Bedenkzeit entschieden sich Samek und Kraus gegen die Einbringung einer Berufung.
152.1 Brief Samek an Arbeiter-Zeitung (verantw. Red. Oskar Pollak)
23. Dezember 1930
152.2 Brief Samek an Arbeiter-Zeitung (verantw. Red. Oskar Pollak)
30. Dezember 1930
3. Januar 1931
keine Orte
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keine Angaben
10. Januar 1931
12. Januar 1931
13. Januar 1931
13. Januar 1931
152.7 Zeitungsartikel aus: Arbeiter-Zeitung, Nr. 22
22. Januar 1931
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152.7 Gutschrift Oskar Samek an Verlag Die Fackel
22. Januar 1931
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22. Januar 1931
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152.8 Exekutionsbewilligung (Exekutionsgericht Wien I, G.Z. 5 E 372/31, Karl Albrecht)
12. März 1931
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152.8 Originalmappe Oskar Samek – Akt 152
23. Dezember 1930
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152.8 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 152
12. März 1931
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