176.43 Zurückweisung der Beschwerde vom 27.6.1932 bzw. 23.11.1932 betreffend die Strafverfolgung des Generalmusikdirektors Rudolf Schulz-Dornburg (Generalstaatsanwalt, G.Z. 2 Z 2064/32)

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Datum: 1. Dezember 1932
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Abschrift!

Der Generalstaatsanwalt.2 Z 2064/32Hamm i./W., den 1. Dezember 1932.Fernruf 1780/85.

Auf die Beschwerde vom 27. Juni bezw. 23. November 1932betreffend die Strafverfolgung des GeneralmusikdirektorsRudolf Schulz-Dornburg, früher in Essen, und Genossen, we-gen Vergehens gegen das Gesetz betr. das Urheberrecht anWerken der Literatur und Tonkunst, habe ich nach Prüfungdes Sachverhalts im Justizaufsichtswege keine Veranlas-sung gefunden, entgegen der Verfügung des Oberstaatsanwalts zu Essen vom 23. Juni 1932 – 28 J 2377/32 – ein öffent-liches Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen unddementsprechend ein weiteres strafrechtliches Einschrei-ten von Amtswegen anzuordnen.

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgungkann, auch unter Berücksichtigung der Ausführungen inder Beschwerdeschrift, im vorliegenden Falle nicht aner-kannt werden.

Auch nach diesem Bescheid steht es Ihnen frei, gemäss§ 374 Abs. Nr. 8 St.P.O. im Wege der Privatklage vorzuge-hen, falls Sie sich einen Erfolg davon versprechen.

Die Beschwerde aber wird hiernach als unbegründetzurückgewiesen.

gez. Hohmann.

AnHerrn Karl Kraus in Wien z.Hd. der Herren RechtsanwälteFrank I, Dr. Elias & Gierlich in Dortmund.