Die gegen den Wiener Polizeipräfekten Johann Schober geführte Kampagne schließt direkt an die gegen Emmerich Békessy an. Kraus wollte, nachdem er bereits Békessy erfolgreich aus Wien vertrieben hatte, nun auch den Hauptverantwortlichen für den blutigen Ausgang der Demonstrationen am 15. Juli 1927 aus der Stadt verbannen. Dafür versuchte Kraus unter anderem, Schober vor ein Gericht zu bringen. 1928 war es soweit: Kraus klagte gegen Schober wegen Ehrenbeleidigung und erzielte endlich einen Prozess. Das Strafbezirksgericht I Wien sprach Schober allerdings von der Anklage frei. Da Samek und Kraus nicht in Berufung gingen, ist die Akte zum Fall Schober mit 13 Dokumenten verhältnismäßig dünn. Weitere Akten überliefern aber Streitigkeiten im Kontext der Schober-Kampagne wie etwa die Falschzitierung des von Kraus in der Wiener Innenstadt angebrachten Plakats, mit dem er Schober aufforderte, als Polizeipräsident abzutreten, oder aber die nicht-rechtliche polizeiliche Konfiszierung des Fackel-Sonderheftes mit dem „Schoberlied“. Die Auseinandersetzungen rund um den Wiener Polizeipräfekten sind vor allem deshalb relevant, da sie einen wichtigen Einblick in die polemischen Praktiken bei Kraus ermöglichen. Wie schon bei Kerr und Bekessy genügte es dem Satiriker nicht, nur mittels Schrift gegen das in seinen Augen unmoralische oder korrupte Handeln vorzugehen. Plakate, Vorlesungen, Prozesse, Lieder sowie schriftliche Polemiken in der Fackel waren allesamt strategische Mittel im Kampf gegen Schober.