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die Presse bedrücken,so hat sie doch Freiheit,solange sie
lebt und kein Kulturanwalt sie eben daran verhindert.Die Ohn-
macht einer Gegenwirkung mit dem geistigen Wort war bereits
1913 dargetan.Die Annahme,dass mein Wirken der gelben und
schwarzen Gefahr entgegentrete,wird schon durch den Umstand
berichtigt,dass „Die chinesische Mauer“ wie „Weisse Frau und
schwarzer Mann“ vorher erschienen sind.Wichtig aber erscheint
heute die Behauptung,dass mir das Verdienst gebühre,den Ario-
germanen wieder das Recht der öffentlichen Aussprache zurüchk-
gegeben zu haben,was ich,wenn es wirklich der Fall wäre,als
grosse Unüberlegtheit erkennen müsste. Wenn jedoch von so mass-
gebender Seite behauptet wird,dass ich es getan habe,so darf
solche Wohltat als Dank und Revanche auch für mich das Recht
der öffentlichen Aussprache anfordern,und ohne mir erst die
weitere Anerkennung zu verdienen,ich sei ein Märtyrer der pub-
lizistischen UÜberzeugungstreue.Denn wiewohl diese schmeichel-
hafte Ansicht vor und nach 1913 eine UÜbertreibung war,indem an
mir ja nur eine gewisse Standhaftigkeit gegen Presstücken auf-
| fallen konntefiel,gegen die minimale Schmach,die Unwert schweigendem Verdienst
erweist,und das Bbisslßchen UÜbermut der AÄmter,so bietet doch jetzt,
wo wir nach sieghafter Erhebung des Rassenproblems ein wahr-
haft überwältigendes Schauspiel erleben,eine öffentliche Aus-
sprache über das Ariogermanentum erst die rechte Gelegenheit
zur Bewährung,.insbBesonders wenn an mir auch heute noch die
ätzend scharfe Satire erkennbar wäre,wie auch ein menschlich
fühlendes Herz,das jedes fremde Unrecht als einen persönlichen,
bereits körperlichen Schmerz empfindet.Da ich aber keinen Ruhm
in Anspruch nehme,ohne | einedie Kontrastwirkung zu geniessen,so muss,
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lebt und kein Kulturanwalt sie eben daran verhindert.Die Ohn-
macht einer Gegenwirkung mit dem geistigen Wort war bereits
1913 dargetan.Die Annahme,dass mein Wirken der gelben und
schwarzen Gefahr entgegentrete,wird schon durch den Umstand
berichtigt,dass „Die chinesische Mauer“ wie „Weisse Frau und
schwarzer Mann“ vorher erschienen sind.Wichtig aber erscheint
heute die Behauptung,dass mir das Verdienst gebühre,den Ario-
germanen wieder das Recht der öffentlichen Aussprache zurüchk-
gegeben zu haben,was ich,wenn es wirklich der Fall wäre,als
grosse Unüberlegtheit erkennen müsste. Wenn jedoch von so mass-
gebender Seite behauptet wird,dass ich es getan habe,so darf
solche Wohltat als Dank und Revanche auch für mich das Recht
der öffentlichen Aussprache anfordern,und ohne mir erst die
weitere Anerkennung zu verdienen,ich sei ein Märtyrer der pub-
lizistischen UÜberzeugungstreue.Denn wiewohl diese schmeichel-
hafte Ansicht vor und nach 1913 eine UÜbertreibung war,indem an
mir ja nur eine gewisse Standhaftigkeit gegen Presstücken auf-
| fallen konnte
erweist,und das Bbisslßchen UÜbermut der AÄmter,so bietet doch jetzt,
wo wir nach sieghafter Erhebung des Rassenproblems ein wahr-
haft überwältigendes Schauspiel erleben,eine öffentliche Aus-
sprache über das Ariogermanentum erst die rechte Gelegenheit
zur Bewährung,.
ätzend scharfe Satire erkennbar wäre,wie auch ein menschlich
fühlendes Herz,das jedes fremde Unrecht als einen persönlichen,
bereits körperlichen Schmerz empfindet.Da ich aber keinen Ruhm
in Anspruch nehme,ohne | eine
Legende
- Drucktext
- Typoskript
- Handschriftlicher Text, Karl Kraus
- Handschriftlicher Text, Druckerei oder Karl Kraus
- Graphenfolge in schwarzer Tinte
- Graphenfolge in Blei
- Graphenfolge in rotem Farbstift
- Graphenfolge in blauer Tinte
- Graphenfolge in blauem Farbstift
Getilgte GraphenfolgeZurückgenommene Tilgung- Unterstreichung
- Zurückgenommene Unterstreichung
- Graphenfolge mit Umrandung
- Zurückgenommene Umrandung
- Handschriftlicher Text, nachgezogen (keine Varianz erkennbar)
- Überschreibung mit Variante Überschreibung mit Varianz (Mouseover legt untere Textschicht frei)
- | – vereinheitlichtes Korrektur- und Einfügungszeichen
- – Tilgung (Deleatur)
- – Vertauschung (Transposition)
- Unsichere[?] Entzifferung[?]
- ¿¿¿¿¿¿¿ – nicht entzifferte Graphenfolge
- / – Start bzw. Ende einer Markierung für die Fackel Nr. 890-905
Jerusalemer Konvolut,
fol. [15] recto.
Standort, Signatur
Wien-Bibliothek, Handschriftensammlung, ZPH 2007.
Paginierung oben rechts: "235" (Schreibmaschine)
Textträger, Grundschicht,
Digitalisat
Konvolut bestehend aus sechzehn maschinenbeschriebenen Blättern mit horizontaler Falz auf halber Höhe; teils starke Zerknitterung, Beschädigungen und Einrisse an den Rändern, gelbliche und rötliche Verschmutzungen.
Digitalisiert von der Wienbibliothek im Rathaus mit 400 dpi, 3.784 bis 3.816 Pixel Breite und 4.692 bis 4.736 Pixel Höhe.
Anmerkung:
Horizontale Falz auf halber Höhe, leicht geknickte Ecken.
Bearbeitungsschichten
- Bleistift auf Typoskript, eh., Zeitpunkt unklar
- Bleistift, eh., ergänzt auch Lacunae d. ersten Schreibmaschine; schon in DW 1933 berücksichtigt
- Bleistiftkorrekturen eh.; Berücksichtigung erst in F 890-905
- Schreibmaschine
- Bleistift auf Typoskript, eh., Zeitpunkt unklar
- Bleistift, eh., ergänzt auch Lacunae d. ersten Schreibmaschine; schon in DW 1933 berücksichtigt
- Bleistiftkorrekturen eh.; Berücksichtigung erst in F 890-905